Bedarfsplanung für Hausarztversorgung in Bayern wird detaiilierter
München – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bayerns und die Krankenkassen haben die Bedarfsplanung für das Bundesland weiter ausdifferenziert. Die Bedarfsplanung für Hausärzte wird jetzt stärker an den regionalen Bedingungen ausgerichtet. Dafür einigten sich KV und Kassen im Landesausschuss darauf, zahlreiche sogenannte Mittelbereiche im Bedarfsplan zu teilen. Die Planungsbereiche der hausärztlichen Versorgung werden so kleiner und die Niederlassungsmöglichkeiten lassen sich besser steuern.
Bereits Anfang des Jahres hatte die KV zu den nun geteilten Mittelbereichen Teilungsvorschläge vorgelegt. Nach ausführlicher Debatte vereinbarten sie nun mit den Kassen die Teilung von 21 Mittelbereichen: Bamberg, Bayreuth, Landshut, Rosenheim, Bad Neustadt an der Saale, Hof, Kulmbach, Neustadt an der Aisch, Weiden in der Oberpfalz, Amberg, Schwandorf, Cham, Straubing, Passau, Regen/Zwiesel, Deggendorf/Plattling, Traunstein, Freising, Augsburg, Würzburg und Regensburg.
Noch keine Einigung gibt es für die Teilung der Mittelbereiche in der Metropolregion Nürnberg/Fürth/Erlangen. Hierzu wird es auf Wunsch der KV weitere Verhandlungen geben. Der neue Bedarfsplan kann nur wirksam werden, wenn das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ihn nicht beanstandet.
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