Bedarfsplanung: Länder sollen Einfluss in Zulassungsausschüssen nutzen

Berlin – Im Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) ist vorgesehen, Zulassungsbeschränkungen in ländlichen Gebieten aufzuheben. Der Marburger Bund (MB) rief heute die Bundesländer dazu auf, die neuen Möglichkeiten zu nutzen. Ihnen komme eine Schlüsselrolle zu, sagte MB-Bundesvorstandsmitglied Frank Reuther.
Korrespondierend mit der Schaffung zusätzlicher Arztsitze in den von den Ländern bestimmten Regionen sollten die Länder zukünftig ein Mitberatungs- und Antragsrecht in den Zulassungsausschüssen erhalten. Diesen Einfluss sollten die Länder nutzen. „Wir brauchen keine Bedarfsplanung auf dem Reißbrett, sondern mehr Freiheit bei der Gestaltung der ambulanten Versorgung. Hier müssen alle Beteiligten an einem Strang ziehen“, forderte Reuther.
Zügel lockern
„Die Politik muss wieder mehr Freiheit wagen“, erklärte der MB-Bundesvorsitzende. Junge Ärzte müssten bessere Chancen auf eine eigene Praxis ihrer Wahl erhalten. Die geplante Aufhebung von Zulassungssperren in ländlichen Gebieten bezeichnete er als einen großen Schritt in die richtige Richtung.
Reuther zufolge hat die durch das Gesundheitsstrukturgesetz 1992 eingeführte Bedarfsplanung mit Zulassungssperren für „überversorgte“ Gebiete nicht nur die Niederlassungsfreiheit eingeschränkt, sondern vielerorts gleich ganz aufgehoben. „Die rigide Bedarfsplanung ist einer der Gründe, warum für viele jüngere Ärztinnen und Ärzte die Tätigkeit in eigener Praxis an Attraktivität verloren hat“, erklärte Reuther.
Der allseits beklagte Nachwuchsmangel unter den niedergelassenen Ärzten sei auch auf die fortgesetzte Einschränkung der Berufsfreiheit von Vertragsärzten zurückzuführen. Die jetzt angekündigten Maßnahmen könnten – dauerhaft angelegt – wieder mehr Interesse an der Niederlassung wecken und seien deshalb auch ein probates Mittel zur Bekämpfung des Ärztemangels.
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