Behandlungsfehler in Hessen und Rheinland-Pfalz auf niedrigem Niveau

Frankfurt am Main/Mainz – Trotz eines geringen Anstiegs liegt die Zahl der anerkannten Behandlungsfehler in Hessen und Rheinland-Pfalz weiterhin im Promillebereich. Darauf haben jetzt die Ärztekammern der beiden Länder hingewiesen. Sie verweisen dazu auf neue Zahlen ihrer Gutachter- und Schlichtungsstellen.
In Hessen haben Patienten danach 899 Anträge vermuteter Behandlungsfehler gestellt. „Die nahezu unverändert hohen Antragszahlen zeigen, wie gut die Patienten über Ihre Rechte informiert sind – und dass sie der Arbeit der Schlichtungsstelle viel Vertrauen entgegenbringen“, sagte der hessische Ärztekammerpräsident Edgar Pinkowski. Bei der gutachterlichen Überprüfung erweise sich dann allerdings nur ein Teil der eingereichten Patientenvorwürfe tatsächlich als Behandlungsfehler.
Im vergangenen Jahr bejahte die Gutachter- und Schlichtungsstelle in 110 (26,6 Prozent) der 413 gutachterlich abschließend geprüften Verdachtsfällen Behandlungsfehler von Ärzten sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. 2017 waren 106 gewesen.
„Jeder Behandlungsfehler ist einer zu viel“, betonte Pinkowski. Durch die von der Politik seit Jahren vorangetriebene, mit erhöhter Arbeitsverdichtung und Belastung von Ärzten und Pflegern verbundene Ökonomisierung des Gesundheitswesens steige allerdings auch das Fehlerrisiko, so der Kammerpräsident.
In Rheinland-Pfalz haben sich im vergangenen Jahr 434 Patienten an die Schlichtungsstelle gewandt. In 311 Fällen konnte die Gutachterstelle eine Entscheidung treffen. Bei 23,2 Prozent dieser Entscheidungen (72 Fälle) bejahte die Schlichtungsstelle einen Behandlungsfehler.
„Ärzte arbeiten trotz extremer Arbeitsverdichtung im ambulanten und stationären Bereich äußerst verantwortungsvoll. Doch natürlich ist jeder Fehler, der passiert, ein Fehler zu viel“, betonte Landesärztekammer-Präsident Günther Matheis. Die Schlichtungsstelle der Landesärztekammer nehme deshalb jeden eingehenden Antrag von Patienten sehr ernst. Fehler und Beinahe-Fehler dürften nicht verschwiegen werden. „Nur dies hilft, Schwachstellen aufzudecken und wirksame Strategien zur Fehlerprävention aufzubauen“, so der Kammerpräsident.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: