Behandlungsfehler in Sachsen auf niedrigem Niveau

Dresden – Die Zahl der Behandlungsfehler in Sachsen ist auf sehr niedrigem Niveau stabil bis rückläufig. Das berichtet die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Sächsischen Landesärztekammer.
Danach sind im vergangenen Jahr 331 Anträge wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers eingegangen. Im Jahr 2017 waren es 356. Die Gutachterstelle leitete 2018 aufgrund der eingereichten Unterlagen bei 197 Fällen eine Begutachtung ein, im Jahr zuvor war dies bei 234 Fällen erfolgt. Einen tatsächlichen Behandlungsfehler stellte die Gutachterstelle im vergangenen Jahr in 46 Fällen fest. 2017 waren es 45.
„Die insgesamt geringe Anzahl an Fehlern bei rund 32 Millionen ambulanten und stationären Behandlungsfällen trotz der extremen Arbeitsverdichtung in Krankenhäusern und Praxen ist ein Ergebnis der verantwortungsvollen Tätigkeit der Ärzte, Schwestern und Pflegekräfte“ sagte Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer. Er betonte aber, dass hinter jedem Fehler ein individuelles Patientenschicksal stehe.
Laut der Gutachterstelle betrafen 80 Anträge die Fachrichtung Chirurgie, 28 die Innere Medizin, 21 die Orthopädie, elf die Gynäkologie/Geburtshilfe, zehn Anträge entfielen auf das Fachgebiet Neurochirurgie und neun Anträge auf die Allgemeinmedizin. Des Weiteren wurden acht Fälle in der Augenheilkunde und jeweils sechs Anträge in den Fachbereichen HNO und Anästhesiologie/Intensivtherapie begutachtet. Fünf Fälle entfielen auf die Kinderheilkunde, vier auf die Neurologie/Psychiatrie und jeweils drei auf die Rehabilitation und Radiologie. Außerdem gab es zwei Anträge im Bereich der Haut- und Geschlechtskrankheiten und eine im Bereich der Urologie.
Nach Sektoren gegliedert entfielen 125 auf den stationären Bereich, 119 auf Klinikambulanzen, 44 auf ambulante Praxen und neun auf Medizinische Versorgungszentren (MVZ).
Die Gutachterstelle ist bestrebt, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Sie kann nur im allseitigen Einverständnis der Parteien tätig werden. Nach eigenen Angaben erreicht sie in 90 bis 95 Prozent der Begutachtungsfälle eine abschließende Klärung. „Die Bereitschaft der Ärzte, sich an den Verfahren zu beteiligen und zur Aufklärung beizutragen, ist nach wie vor sehr hoch“, teilte die Stelle mit.
Die Bundesärztekammer will die bundesweite Statistik der Gutachterstellen in den kommenden Wochen veröffentlichen, voraussichtlich im April.
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