Behandlungsspektrum von Heilpraktikern sollte eingeschränkt werden

Erfurt – Der 121. Deutsche Ärztetag unterstützt die Pläne von Union und SPD, im Interesse der Patientensicherheit das zulässige Behandlungsspektrum von Heilpraktikern auf den Prüfstand zu stellen. Besonders dringlich sei es, Heilpraktiker von invasiven Maßnahmen wie chirurgischen Eingriffen, Injektionen und Infusionen auszuschließen. Gleiches gelte für die Behandlung von Krebserkrankungen.
„Die moderne, evidenzbasierte Medizin stellt – anders als dies vor Jahrzehnten bei Erlass des Heilpraktikergesetzes der Fall war – für viele Krebserkrankungen wirksame Behandlungsmöglichkeiten bereit. Der Erfolg dieser Behandlungen hängt oft entscheidend von einem rechtzeitigen Behandlungsbeginn ab“, begründet der Ärztetag seine Forderung. Es könne nicht länger zugelassen werden, dass auf Basis einer Heilpraktikererlaubnis der rechtzeitige Beginn einer wirksamen Behandlung verzögert oder verhindert wird.
Nach Ansicht der Delegierten müssen Union und SPD schnell handeln. Die derzeitige Rechtslage setze Patienten „erheblichen Risiken“ aus, wie nicht zuletzt die tragischen
Todesfälle in Brüggen-Bracht gezeigt hätten, heißt es weiter. Die Bundesregierung solle dabei den ärztlichen Sachverstand einbeziehen.
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