Behandlungsstopp muss bei französischem Komapatienten erwogen werden
Paris – Das medizinische Team des französischen Komapatienten Vincent Lambert muss erneut einen Behandlungsstopp prüfen. Das hat das oberste Verwaltungsgericht in Frankreich entschieden, wie verschiedene französische Medien gestern berichteten.
Seit Jahren streiten Familienangehörige über das Schicksal Lamberts. Während sich seine Frau Rachel Lambert, die die Vormundschaft hat, und sein Neffe Francois Lambert für die Einstellung der künstlichen Ernährung ihres Ehemanns einsetzen, sind die Eltern dagegen. Ein Behandlungsstopp würde zum Tod des Patienten führen.
Der 40-jährige Lambert ist seit einem Motorradunfall 2008 querschnittsgelähmt und liegt im Koma. Bereits im Juni 2014 entschied das oberste Verwaltungsgericht in Frankreich, dass die Behandlung abgebrochen werden soll. Diese Entscheidung wurde vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) im Juni 2015 bestätigt.
Nachdem sich das medizinische Team des Krankenhauses CHU Reims weigerte, die Behandlung einzustellen, bestätigte der Gerichtshof in Nancy, dass eine weitere Konsultation darüber stattfinden müsse. Diese Entscheidung bestätigte das oberste Verwaltungsgericht vorgestern.
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