Ausland

Europäischer Menschengerichtshof weist Fall des Wachkomapatienten Lambert zurück

  • Donnerstag, 2. Mai 2019
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte /dpa
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte /dpa

Paris – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Wiederauf­nah­me des Falls des langjährigen französischen Wachkomapatienten Vincent Lambert abge­lehnt. Die Eltern von Lambert hatten Klage gegen ein Urteil des obersten französischen Verwaltungsgerichts eingereicht, das einen Abbruch der Behandlung ihres 43-jährigen Sohnes für rechtens erachtet. Der EGMR begründete seine aktuelle Entscheidung damit, dass er sich 2014 und 2015 bereits mit dem Fall befasst habe.

Seit Jahren streiten Familienangehörige über das Schicksal Lamberts, der nach einem Motorradunfall 2008 im Koma liegt und derzeit im Universitätskrankenhaus in Reims ver­sorgt wird. Während sich seine Frau Rachel, die die Vormundschaft hat, für eine Einstell­ung der künstlichen Ernährung einsetzt, sind die Eltern des Patienten dagegen. Ein Be­handlungsstopp hätte seinen Tod zur Folge. Aus juristischer Sicht könnte die Behandlung laut Medienberichten nun gestoppt werden.

Der leitende Arzt des Universitätskrankenhauses Reims, Vincent Sanchez, hatte zusam­men mit einem Team die Einstellung der Behandlung beschlossen. Diese Entscheidung wurde im April vom obersten Verwaltungsgericht für rechtens erklärt.

Bereits im Juni 2014 hatte das oberste Verwaltungsgericht in Frankreich einen Abbruch der Behandlung angeordnet. Der EGMR bestätigte diese Entscheidung im Juni 2015. Als sich das medizinische Team des Krankenhauses in Reims weigerte, die Behandlung ein­zustellen, ordnete der Gerichtshof in Nancy eine weitere Konsultation an. Diese fand un­ter Leitung des Arztes Vincent Sanchez statt. Die Eltern hatten versucht, rechtliche Schritte dagegen einzulegen, wurden aber abgewiesen.

kna/afp

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