Behinderte Pflegebedürftige sollen ihre Pfleger auch zur Reha mitnehmen dürfen

Berlin – Behinderte pflegebedürftige Menschen sollen künftig die sie pflegende Person auch in stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mitnehmen dürfen. Das geht aus dem Gesetzentwurf zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen hervor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Bislang konnten die sogenannten Assistenzpflegepersonen nur bei stationärer Krankenhausbehandlung der behinderten Patienten, die sie pflegen, mit aufgenommen werden.
Zudem haben behinderte pflegebedürftige Menschen, die ihre Pflege durch von ihnen beschäftigte Pflegekräfte sicherstellen, künftig auch Anspruch auf Weiterzahlung des Pflegegeldes für die gesamte Dauer der Aufenthalte in stationären Vorsorgeeinrichtungen. Bislang galt dieser Anspruch nur bei stationären Krankenhausaufenthalten zur Akutbehandlung, bei häuslicher Krankenpflege und bei stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.
Dem Gesetzentwurf ging ein Expertengespräch des Gesundheitsausschusses unter anderem mit der Bundesärztekammer, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen voraus.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: