Politik

Bundesärztekammer lobt Gesetzentwurf zum Assistenz­pflegebedarf

  • Donnerstag, 25. Oktober 2012

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat begrüßt, dass behinderte pflegebedürftige Menschen künftig die sie pflegenden und bei ihnen angestellten Personen in stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mitnehmen dürfen sollen. „Die Möglichkeit der Betroffenen, ihre Assistenzpfleger in alle stationären Einrichtungen mitzunehmen, trägt der Integration der verschiedenen Sektoren des Gesundheitswesens Rechnung und stärkt die Selbstbestimmung der Patienten“, betonte Markus Rudolphi von der BÄK gestern während einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages.

Bislang können die sogenannten Assistenzpflegepersonen nur bei stationärer Kranken­hausbehandlung der behinderten Patienten, die sie pflegen, mit aufgenommen werden. Die Bundesregierung will das nun ändern.

Auch Thomas Bublitz vom Bundesverband Deutscher Privatkliniken sprach sich für die Neuregelung aus: „Behinderte Pflegebedürftige haben einen höheren pflegerischen Betreuungs- und Hilfebedarf als nicht behinderte Pflegebedürftige.“ Wenn diese Menschen ins Krankenhaus aufgenommen würden, könne dieser besondere Bedarf nun auch gedeckt werden.

Elisabeth Fix vom Deutschen Caritasverband schloss sich der positiven Bewertung des Gesetzentwurfs grundsätzlich an, kritisierte aber, dass nur diejenigen Assistenz­pflegekräfte davon erfasst würden, die im sogenannten Arbeitgebermodell beschäftigt seien. Dies bedeute eine „Ungleichbehandlung von Assistenzpflegekräften im und außerhalb des Arbeitgebermodells“, sagte Fix.

Auch Ricarda Langer von der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung geht der Gesetzentwurf nicht weit genug. Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen garantiere allen Behinderten den gleichen Zugang zu den Gesundheits­leistungen. Von den Menschen mit geistiger Behinderung, die pflegebedürftig seien, beschäftigten jedoch nur die wenigsten ihre Pflegeassistenten im Arbeitgebermodell, so Langer Der Gesetzentwurf werde ihrem spezifischen Bedarf daher nicht gerecht.

hib/fos

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