Behindertenbeauftragter erinnert an „Euthanasie“-Morde der Nationalsozialisten

Berlin – Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, hat heute in Berlin an die Opfer der „Euthanasie“-Morde durch die Nationalsozialisten erinnert. „Dieses Menschheitsverbrechen mahnt und fordert uns auf, nicht wegzusehen, wenn heute Bevölkerungsgruppen verächtlich gemacht, diffamiert und an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden", erklärte Dusel.
Es sei „unsere Aufgabe dagegen anzugehen“. Dusel äußerte sich in Berlin bei einem Festakt zum fünfjährigen Bestehen des Mahnmals für die Opfer der Morde. Auch Berlins Kultursenator Klaus Lederer (Linke) nahm an der Veranstaltung teil.
Das Denkmal, eine transparente Glaswand, ist 24 Meter lang und steht unmittelbar neben der Philharmonie. Sie verläuft auf einer zur Mitte leicht geneigten dunklen Fläche aus anthrazitgefärbtem Bodenbelag.
Eine begleitende Freiluftausstellung informiert über die Geschichte der „Euthanasie“-Morde mit ihren Auswirkungen bis in die Gegenwart. Adolf Hitler unterzeichnete im Oktober 1939 – rückdatiert auf den Kriegsbeginn am 1. September – den sogenannten „Euthanasie“-Erlass.
Der Deckname der Aktion lautete „T4“ – benannt nach der Adresse der Gründerzeitvilla in der Berliner Tiergartenstraße 4, in der die Morde organisiert wurden. Dutzende Ärzte waren daran beteiligt. Während des Zweiten Weltkriegs wurde die Zentrale beschädigt und in den 1950er-Jahren abgerissen. Lange blieben der Massenmord an Behinderten und die rund 400.000 Zwangssterilisationen ein Tabu-Thema.
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