Behindertenverbände für Finanzierung externer Pfleger in Kliniken

München − Damit Patienten mit Behinderungen im Krankenhaus nicht unentgeltlich von ihren Angehörigen gepflegt werden müssen, fordern Behindertenverbände einen expliziten Rechtsanspruch auf Pflegeassistenz während eines Krankenhausaufenthalts.
Derzeit sei es so, dass viele Häuser die Angehörigen mehr oder weniger offen dazu drängten, die Betroffenen in die Klinik zu begleiten und dort die Pflege zu übernehmen, heißt es von der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung und dem Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) übereinstimmend.
„Das ist ein bundesweites Problem, das Thema beschäftigt uns schon seit vielen Jahren“, sagte Lebenshilfe-Sprecher Peer Brocke. Hintergrund ist der in vielen Kliniken ohnehin schon vorherrschende Pflegemangel. Neben dem engen Zeitkorsett sind viele Pflegekräfte auch nicht für die Betreuung schwerbehinderter Menschen ausgebildet, zumal häufig nur enge Bezugspersonen deren Kommunikationssignale richtig deuten können.
Deshalb kann es durchaus sinnvoll sein, wenn vertraute Menschen den Patienten begleiten. Doch dann müssten nicht nur wie bislang Unterkunft und Verpflegung übernommen, sondern auch die Pflegetätigkeit bezahlt beziehungsweise der eigene Verdienstausfall kompensiert werden, betonte Katja Kruse vom bvkm. Auch Brocke fordert, dass eine Begleitung sichergestellt werden müsse − auch durch hauptamtliche Kräfte, schließlich habe nicht jeder einen Angehörigen, der ihn begleiten könne.
Die Finanzierung externer Pfleger im Krankenhaus ist aktuell aber nur bei jenem kleinen Kreis der Betroffenen gegeben, die ihre Pflege im Rahmen des sogenannten Arbeitgebermodells selbst organisieren. Für alle anderen Fälle ist aus Sicht der Verbände aktuell keine zufriedenstellende Lösung in Sicht. In der Coronakrise könnte sich das Problem verschärfen.
Das Bundesgesundheitsministerium sieht keinen Handlungsbedarf und verweist an die Länder, die die Behandlungsverpflichtung der Krankenhäuser sicherstellen müssten. Das zuständige Ministerium in Bayern etwa betont wiederum, die Finanzierung einer vertrauten Bezugsperson bedürfe einer Änderung der Rechtslage auf Bundesebene.
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