Ausland

Bei der Messung von Luftschadstoffen gelten strenge Vorgaben

  • Mittwoch, 26. Juni 2019
Chemitz, 15.08.06 JE - Messstation, Messung der Luftverschmutzung durch Strassenverkehr. Air Monitoring Station /dpa
/dpa

Luxemburg – Bei der Messung von Luftschadstoffen in Europa gelten nach einem Ur­teil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) strenge Vorgaben. Schon die Überschrei­tung von Grenzwerten an einzelnen Messstellen gelte als Verstoß gegen EU-Regeln, befanden die obersten Richter heute in Luxemburg (Rechtssache C-723/17). Bürger können zudem bei Gericht überprüfen lassen, ob Messstationen richtig platziert sind. Das Urteil dürfte auch weitreichende Folgen für Deutschland haben.

Im konkreten Fall hatten Einwohner der belgischen Hauptstadt Brüssel und eine Um­weltorganisation belgische Behörden auf Erstellung eines ausreichenden Luftqualitäts­plans und Einrichtung der nötigen Messstationen verklagt. Das belgische Gericht bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. Die Platzierung von Messstellen und die Spielräume bei der Einhaltung von Grenzwerten sind in der Debatte über Dieselfahr­verbote auch in Deutschland immer wieder strittig.

In Deutschland werden an vielen Stellen Schadstoffwerte überschritten. 2018 wurde dem Umweltbundesamt zufolge in 57 Städten gegen den EU-Grenzwert für Stickstoff­dioxid verstoßen. CSU-Politiker äußerten in der Vergangenheit immer wieder Zweifel an der Platzierung der Apparate und der Aussagekraft der Messwerte. Bundesver­kehrsminister Andreas Scheuer kritisierte etwa, dass Geräte direkt an Kreuzungen oder Busbahnhöfen aufgebaut würden.

Die Luxemburger Richter befanden nun weiter, dass schon überhöhte Werte von Fein­staub, Stickstoffdioxid oder anderen in der EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa genannte Schadstoffe an einzelnen Messstationen als Verstoß gälten. Denn dort drohten Gesundheitsschäden. Durchschnittswerte für ein größeres Gebiet oder einen Ballungsraum haben damit wenig Aussagekraft.

Die EU-Regeln sähen zudem vor, dass Messstationen so einzurichten seien, dass sie Informationen über die am stärksten belasteten Orte lieferten, erklärten die Richter weiter. Die Standorte müssten so gewählt werden, dass die Gefahr unbemerkter Über­schreitungen von Grenzwerten minimiert werde. Die Auslegung der geltenden Regeln durch den EuGH gilt nun für alle EU-Staaten.

Die Grünen haben nach dem EU-Urteil gemahnt, mehr für saubere Luft zu tun. Das Urteil sei „eine klare Ansage an die Bundesregierung“, sagte Bundestagsfraktionschef Anton Hofreiter. Union und SPD dürften nicht länger versuchen, die Bestimmungen für saubere Luft aufzuweichen und damit die Menschen in den Städten zu gefährden. Nun sei klar, dass die Diskussion um Messstellen für Stickstoffdioxid (NO2), die im Zentrum des Streits um Diesel-Fahrverbote stehen, eine „Scheindebatte“ seien. Job der Regierung sei, für gesunde Luft in den Städten zu sorgen, „und zwar in jeder Stadt und jederzeit“.

Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe stärkt das Urteil das Recht von Stadtbewohnern auf saubere Luft. Die Hoffnung der Bundesregierung und einiger Länder, Standorte von Messstationen in Frage zu stellen, sei endgültig gescheitert, sagte Geschäfts­führer Jürgen Resch. Städte und Länder müssten nun für die Einhaltung der Grenz­werte handeln und könnten nicht länger durch „absurde Mittelwertbildungen“ die Belastung der städtischen Atemluft schönrechnen. Resch bekräftigte die Forderung nach Hardware-Nachrüstungen älterer Diesel-Autos.

dpa

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