Ärzteschaft

Bei elektronischer Patientenakte wird Verbesserungsbedarf gesehen

  • Freitag, 31. Oktober 2025
/picture alliance, Daniel Karmann
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Berlin – Einen Monat nach Beginn der verpflichtenden Nutzung der neuen elektronischen Patientenakten (ePA) in Gesundheitseinrichtungen sehen Ärzte und Krankenkassen noch Verbesserungsbedarf.

Die ePA komme immer mehr im Versorgungsalltag der Praxen an, sagte Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Allerdings gestaltet sich der Weg dahin weiterhin holprig und ist alles andere als ein Selbstläufer.“

„Die Achillesferse ist und bleibt die Telematikinfrastruktur“, erläuterte KBV-Vorständin Steiner mit Blick auf die Anbindung an die geschützte Datenautobahn des Gesundheitswesens. „Läuft sie instabil – und das passiert immer noch zu häufig – sind die Folgen für die Praxis gravierend, wenn man nicht auf die ePA zugreifen, Dokumente nicht hochladen oder einsehen kann.“

Seit 1. Oktober sind Gesundheitseinrichtungen verpflichtet, wichtige Daten wie Befunde oder Laborwerte in die E-Akten einzustellen. Sie können Patienten ein Leben lang begleiten und sollen zu besseren Behandlungen beitragen.

Rund 70 Millionen der gut 74 Millionen gesetzlich Versicherten haben eine ePA von ihrer Krankenkasse angelegt bekommen, was man für sich auch ablehnen kann. Die Nutzung in Praxen wurde seit dem Frühjahr zunächst auf freiwilliger Basis ausgedehnt.

Steiner sagte, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte versprächen sich einen großen Mehrwert der ePA vom Austausch mit Krankenhäusern. „Derzeit sagen uns die Praxen allerdings, sie müssten noch Faxgeräte vorhalten, um mit den Kliniken und der Pflege zu kommunizieren.“ Selbst bis Jahresende würden viel zu wenige Krankenhäuser ePA-fähig sein. „Das muss schnell besser werden.“

Die Krankenkassen sehen es als wichtigen Schritt zur weiteren Digitalisierung, dass die E-Akten nun verpflichtend befüllt werden müssen. „In der Anfangsphase sind – wie bei allen großen IT-Projekten üblich – Weiterentwicklungen im produktiven Einsatz notwendig“, sagte das Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbands, Martin Krasney.

Neben einer stabilen Datenautobahn brauche es ein sicheres, aber für die Versicherten auch praktikables Identifikationsverfahren. „Wir dürfen die Versicherten nicht gleich beim ‚Log-In‘ verlieren“, warnte Krasney. „Das geht in anderen ebenfalls sensiblen Bereichen ja auch.“

Hintergrund ist, dass Millionen Versicherte ihre E-Akte noch nicht aktiv nutzen, um eigene Daten anzusehen oder sensible Inhalte zu sperren. Dabei gilt: Man kann sich einloggen, braucht es aber nicht. Fürs erste Verwenden der App muss man sich einmal identifizieren und freischalten lassen: mit einem elektronischen Personalausweis mit Geheimnummer (PIN) oder per E-Gesundheitskarte mit PIN.

Im Blick steht vor allem eine Identifizierung per Video, die vielen auch aus dem Onlinebanking bekannt ist. Dabei zeigt man in einem persönlichen Videochat einen Ausweis in die Kamera, wobei Sicherheitsmerkmale überprüft werden.

dpa

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