Bei überzähligen Embryonen Spende möglich

Berlin – Eine Embryonenspende kommt nach Angaben der Bundesregierung bei überzähligen Embryonen in Betracht.Eine Spende überzähliger Embryonen sei gesetzlich nicht geregelt, erklärte die Bundesregierung. Der Deutsche Ethikrat und die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina hätten sich mit dieser Frage befasst und Stellungnahmen abgegeben.
Embryonen könnten überzählig werden, wenn sie für die fortpflanzungsmedizinische Behandlung von Paaren, für die sie erzeugt wurden, nicht mehr verwendet werden könnten, heißt es in einer gestern veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.
Diskutiert werde derzeit, ob das Auftauen und Weiterkultivieren von imprägnierten Eizellen (Vorkernstadien) zum Zweck der Spende gegen das Gesetz zum Schutz von Embryonen verstoße. Die etwaige Strafbarkeit der Spende sogenannter Vorkernstadien sei Gegenstand eines anhängigen Gerichtsverfahrens. Eine rechtskräftige obergerichtliche Entscheidung stehe noch aus.
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