Politik

Bei überzähligen Embryonen Spende möglich

  • Dienstag, 22. Oktober 2019
/dpa
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Berlin – Eine Embryonenspende kommt nach Angaben der Bundesregierung bei überzähli­gen Embryonen in Betracht.Eine Spende überzähliger Embryonen sei gesetzlich nicht geregelt, erklärte die Bundesre­gierung. Der Deutsche Ethikrat und die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina hätten sich mit dieser Frage befasst und Stellungnahmen abgegeben.

Embryonen könnten überzählig werden, wenn sie für die fort­pflanzungsmedizinische Behandlung von Paaren, für die sie erzeugt wurden, nicht mehr verwendet werden könnten, heißt es in einer gestern veröffentlichten Antwort der Bundes­regierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.

Diskutiert werde derzeit, ob das Auftauen und Weiterkultivieren von imprägnierten Eizellen (Vorkernstadien) zum Zweck der Spende gegen das Gesetz zum Schutz von Embryonen ver­stoße. Die etwaige Strafbarkeit der Spende sogenannter Vorkernstadien sei Gegenstand eines anhängigen Gerichtsverfahrens. Eine rechtskräftige obergerichtliche Entscheidung stehe noch aus.

kna

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