Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung steigen an

Berlin – Die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherungen steigen im kommenden Jahr deutlich an. Das berichtet das Portal The Pioneer unter Berufung auf einen Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums. Dieser muss demnach noch in der Regierung abgestimmt werden. Ein Kabinettsbeschluss sei für den 11. Oktober geplant, hieß es.
In der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung sollen demnach bis zu einem sozialversicherungspflichtigen Gehalt von 7.550 Euro in West und von 7.450 Euro in Ostdeutschland Beiträge fällig werden. Bisher lag die Grenze bei 7.300 Euro im Westen und 7.100 Euro im Osten.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt dem Bericht zufolge ab Januar 2024 auf bundeseinheitlich 5.175 Euro. Bisher lag sie bei 4.987,50 Euro.
Die Versicherungspflichtgrenze soll demnach auf 69.300 Euro Jahreseinkommen steigen (bisher 66.600 Euro). Wer mehr verdient, kann sich auf Wunsch bei einer privaten Krankenversicherung versichern.
Die Rechengrößen werden jährlich nach einer festgeschriebenen Formel an die Lohnentwicklung des zurückliegenden Jahres angepasst. Für 2022 wird laut The Pioneer ein Lohnplus von 4,13 Prozent berücksichtigt.
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