Berlin fordert Refinanzierung neuer Pflegekräfte in Krankenhäusern
Berlin – Die Bundesregierung soll dafür Sorge tragen, dass die Krankenhäuser durch die Einhaltung der vorgesehenen Pflegepersonaluntergrenzen nicht finanziell belastet werden. Die zusätzlichen Personalkosten der Krankenhäuser sollen stattdessen vollständig aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert werden. Diese Forderung ist einem Entschließungsantrag des Landes Berlin enthalten, der vom Bundesrat heute an die zuständigen Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen wurde.
„Die Einführung von Pflegepersonalschlüsseln wird dazu führen, dass die Krankenhäuser mehr Personal einstellen müssen. Es muss ihnen ermöglicht werden, die Kosten für das Pflegepersonal in Gänze aus ihren Entgelten zu refinanzieren“, heißt es zur Begründung in dem Antrag. Höheren Kosten für Pflegepersonal dürften nicht zu Einsparungen in anderen Bereichen des Krankenhauses führen.
Im Auftrag des Gesetzgebers verhandeln der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft derzeit über die genaue Ausgestaltung von Pflegepersonaluntergrenzen im Krankenhaus. Die Verhandlungen sollen bis zum 30. Juni 2018 abgeschlossen sein. In Kraft treten sollen die Neuregelungen dann zum 1. Januar 2019. Kommt die Regelung nicht fristgerecht zustande, kann das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Pflegepersonaluntergrenzen selbst im Rahmen einer Rechtsverordnung festlegen.
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