Berliner Senat regelt Präimplantationsdiagnostik
Berlin – Der Berliner Senat hat heute Regelungen zur Präimplantationsdiagnostik (PID) verabschiedet. Auf Vorlage von Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) beschloss er einen entsprechenden Gesetzentwurf. Dieser geht jetzt dem Abgeordnetenhaus zu. Die Aufgabe wird weitgehend dem Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie der Ethikkommission des Landes übertragen.
Bei der PID werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen auf Gendefekte untersucht und möglicherweise vernichtet. Der Bundestag verabschiedete 2011 ein Gesetz, das die PID nur Paaren erlaubt, bei denen beide eine Veranlagung für eine schwere Erbkrankheit in sich tragen oder die mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Tot- oder Fehlgeburt rechnen müssen. Für die Umsetzung sind die Länder verantwortlich.
In Berlin soll nun das Landesamt für Gesundheit und Soziales für die Zulassung von Präimplantationsdiagnostik-Zentren zuständig werden. Die Ethikkommission des Landes Berlin soll die Anträge auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik prüfen und bewerten. Die Geschäftsstelle der Ethikkommission ist beim Landesamt für Gesundheit und Soziales angesiedelt.
Der Senat beschloss zudem, dass die Genehmigung künstlicher Befruchtungen Aufgabe des Landesamts für Gesundheit und Soziales wird. Bisher ist die Senatsgesundheitsverwaltung dafür zuständig.
Diese soll gesetzlich dazu ermächtigt werden, die Berufung von Transplantationsbeauftragten in den Berliner Entnahmekrankenhäusern zu regeln. Anlass ist eine seit 2012 bestehende Vorschrift im Transplantationsgesetz, nach der alle Entnahmekrankenhäuser Transplantationsbeauftragte zu bestimmen haben.
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