Schweizer Bischöfe warnen vor der PID
Bern – Vor einer Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in der Schweiz hat die Bioethik-Kommission der Bischofskonferenz (SBK) gewarnt. Das entsprechende Votum der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates für einen Gesetzentwurf des Bundesrats, mit dem das Verbot der PID in der Eidgenossenschaft aufgehoben werden soll, erfüllt das SBK-Gremium mit Sorge: „Für den Eintritt in das Zeitalter eugenischer Praktiken wird die Türe weit geöffnet.“
Im Juni hat der Bundesrat in Bern dem Parlament die Vorlage eines Gesetzes zugeleitet, mit dem das bisherige PID-Verbot im Fortpflanzungsmedizingesetz aufgehoben werden soll. Zugleich soll auch der betreffende Artikel 119 der Bundesverfassung, der Grundsätze zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich festhält, geändert werden. Künftig sollen möglicherweise erblich vorbelastete Paare während der Schwangerschaft die PID in Anspruch nehmen dürfen. Verboten bleibt das Verfahren für Paare, die nicht erblich vorbelastet sind.
Die SBK-Kommission kritisiert vor allem, dass das Ständerats-Gremium Einschränkungen aufweichen will, die der Bundesrat beibehalten hat, und befürchtet „unvermeidlich weitere Ausweitungen“. Eine Gesellschaft werde nicht besser, indem man die Selektion von angeblich „Tüchtigen“ zulasse und „die anderen“ eliminiere. Die Bischöfe haben sich zuletzt im Oktober 2011 kritisch zur PID geäußert.
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