Vermischtes

Berliner Verwaltungsgericht kippt Verbot nicht dringlicher Klinikbehandlungen

  • Freitag, 12. Februar 2021
/Gorodenkoff , stock.adobe.com
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Berlin – Berliner Krankenhäuser dürfen nach dem Erfolg zweier Eilanträge vor dem Verwaltungsgericht künftig auch wieder medizinisch nicht dringliche Behandlungen vornehmen.

Das Behandlungsverbot in der Infektionsschutzverordnung der Landesregierung werde sich im Haupt­sa­che­verfahren mit großer Wahrscheinlichkeit als rechtswidrig erweisen, erklärte das Verwaltungsgericht zur Urteilsbegründung heute.

Die Berliner Infektionsschutzverordnung schreibt vor, dass nur noch medizinisch dringliche planbare Ope­rationen und Eingriffe vorgenommen werden dürfen. Laut der Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat die Berliner Landesregierung allerdings keine „ausreich­­ende Ermächtigungsgrundlage“ für eine sol­che Verordnung.

Zwar dürften Landesregierungen Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung der Pandemie erlassen. Der Versuch, mit dem Behandlungsverbot ausreichend Kapazitäten für eventuelle Coronapatienten freizuhal­ten, sei aber durch die Gesetzgebung auf Bundesebene nicht gedeckt, befand das Gericht.

afp

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