Politik

Bertelsmann Stiftung: Neue Bedarfsplanung nutzt nur begrenzt

  • Donnerstag, 10. Juli 2014
Uploaded: 10.07.2014 17:20:55 by mis
dpa

Berlin – Auf dem Land müssen sich auch künftig erheblich mehr Patienten einen Arzt teilen als in den Städten. An der häufig ungleichen Verteilung der Ärzte in Deutschland hat sich trotz des sogenannten Landarztgesetzes zu wenig geändert, obwohl dies ein Ziel war, das die schwarz-gelbe Koalition mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz verfolgte. Zu diesem Ergebnis kommt die Bertelsmann Stiftung in ihrem aktuellen „Faktencheck Gesundheit“.

Hausärzte: Bedarfsgerechtere Planung als zuvor
Danach hat die neue Bedarfsplanung, die die damalige Koalition vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verlangte, zwar die Vorgaben für die hausärztliche Versorgung verbessert. „Durch die veränderte Planung steigt der Anteil der Regionen, deren Hausärztedichte dem relativen Versorgungsbedarf entspricht, von 18,7 auf 46,4 Prozent“, so eines der Ergebnisse des Faktencheck. Dennoch sei die Verteilung der Arztsitze damit nicht einmal in jedem zweiten Landkreis bedarfsgerecht. Und eine positive Entwicklung werde für die Patienten nur spürbar, wenn freie Arztsitze in unterversorgten Regionen tatsächlich besetzt werden.

Insbesondere bei den Facharztgruppen, die nach Auffassung des G-BA wohnortnah benötigt werden, hat sich an der ungleichen Verteilung zwischen Stadt und Land nach Ansicht von Bertelsmann „nichts Wesentliches“ geändert. Nach den Berechnungen steigt infolge der neuen Planung der Anteil der Kreise, in denen die Kinderärztedichte nicht dem Bedarf entspricht, sogar von 70,4 auf 75,1 Prozent.

Frauenärzte: Lücken vor allem in Ostdeutschland
Ähnliches ergibt sich für die Gruppe der Gynäkologen: Nach wie vor entspricht in 80 Prozent aller Planungsbezirke ihre Zahl nicht dem Bedarf. Während die Versorgung in Ostdeutschland gemessen am Bedarf eher unterdurchschnittlich sei, sei sie in west­deutschen Regionen überdurchschnittlich, verdeutlichte Stefan Etgeton, Gesund­heitsexperte der Bertelsmann Stiftung: „So werden beispielsweise in Baden-Württemberg überdurchschnittlich viele Gynäkologen vorgesehen – in 17 von 44 Kreisen liegt die Ärztedichte deutlich über dem Bedarf. Der Osten Deutschlands bleibt hingegen mit Frauenärzten deutlich unterdurchschnittlich versorgt. 16 von 23 Kreisen in Thüringen sind betroffen.“

Etwas besser fällt das Ergebnis des Vergleichs bei den Augenärzten aus. Bislang wich die Versorgungsdichte in fast 73 Prozent der Regionen vom relativen Bedarf ab. Infolge der neuen Bedarfsplanung sinkt dieser Anteil auf 66,5 Prozent. „Das dürfte vor allem daran liegen, dass der Anteil der über 65-Jährigen in der neuen Planung deutlich stärker berücksichtigt wird“, so der Faktencheck.

Bertelsmann: Gute Pläne nutzen nichts ohne Umsetzungsstrategien
Die Bertelsmann Stiftung spricht sich unter anderem dafür aus, auch bei den Planungen wohnortnah benötigter Fachärzte die Verhältniszahlen zwischen Einwohner und Arzt anzugleichen und die Planungsgebiete kleinräumiger zuzuschneiden. So lasse sich eine bedarfsgerechtere Verteilung der Ärzte erzielen. Der entscheidende Schritt sei aber nach der Optimierung der Planungen  zu machen: „Die besten Pläne nützen nichts, wenn es keine Strategien für die Umsetzung gibt. Die Verbesserung etwa bei den Landärzten steht vorerst nur auf dem Papier. Wenn sie Realität werden soll, muss der Job des Landarztes für Nachwuchsmediziner attraktiver werden. Dabei geht es sowohl um finanzielle Anreize als auch um die Lebens- und Arbeitsbedingungen auf dem Land“, sagte Etgeton.

Mit dem Vergleich von alter und neuer Planung hatte Bertelsmann das Berliner Forschungsinstitut IGES beauftragt. Es verglich die vorgenommenen regionalen Planungen auf Basis der G-BA-Beschlüsse mit eigenen Berechnungen zum relativen Versorgungsbedarf dieser Regionen. Anders als bei der reinen Bedarfsplanung fließen beim relativen  Versorgungsbedarf sozioökonomische und morbiditätsbezogene Faktoren in die Berechnungen mit ein, also zum Beispiel Arbeitslosenquote, Einkommensstruktur, Pflegebedarf. Die vorgelegten Erkenntnisse beziehen sich aber auf Arztsitze, nicht auf einen tatsächlich erhobenen Versorgungsbedarf.

Sachverständigenrat: Bedarfsermittlung gibt es nicht
Dazu liegen allerdings auch keine Daten vor, wie der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen in seinem aktuellen Gutachten feststellt: „Es bleibt das Problem, dass es bis heute keine wirkliche Bedarfsermittlung gibt, die auf fundierten empirischen Füßen steht; das heißt, es gibt keine Daten, die zeigen, wie viele Versorgungsstunden eines Hausarztes, eines Augenarztes oder eines Kardiologen beispielsweise ein 65-Jähriger im Schnitt für eine ausreichende und angemessene Versorgung benötigt.“

Rie

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