KV Brandenburg will Arztsitze bedarfsorientierter vergeben
Berlin – Für die Erprobung eines neuen Konzepts der Bedarfsplanung hat sich gestern in Berlin der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Brandenburg ausgesprochen. Hans-Joachim Helming plädierte dafür, sich weniger an allgemeinen statistischen Verhältniszahlen zu orientieren und mehr den qualitativen Versorgungsbedarf der Bevölkerung in einer Region in den Vordergrund zu stellen. Seine Modellüberlegungen fasste Helming unter dem Begriff „versorgungsauftragsbasierte Arztsitzvergabe“ zusammen.
Neues Konzept soll in einer Pilotregion getestet werden
„Wir haben nicht den Stein der Weisen gefunden, aber wir haben einen Ansatz gefunden, den wir für weiterentwicklungsfähig halten“, betonte er. Ende des Jahres will die KV ihren neuen Ansatz in einer Pilotregion Brandenburgs testen. Kern des neuen Konzepts der Arztsitzvergabe ist es, den Versorgungsbedarf der Bevölkerung im auszuschreibenden Gebiet so realistisch wie möglich inhaltlich zu beschreiben, und zwar auch im Hinblick auf die Anforderungen der folgenden zehn bis zwanzig Jahre.
„Interessierte Ärzte sollen sich orientieren können, was sie denn dort tun sollen“, sagte Helming. Dazu sollen Daten zu Demografie, Morbidität, Sozialstruktur und daraus abzuleitendem medizinischen Behandlungsbedarf zusammengetragen werden. „Die Daten haben wir, auch wenn es noch kompliziert ist, sie zusammenzubringen“, betonte der KV-Vorstand.
Eine versorgungsauftragsbasierte Arztsitzvergabe könnte Anreiz zur Niederlassung sein
Seine Vorstellung ist, für die Arztsitzvergabe eine Art Warenkorb zusammenzustellen. Aus ihm würde hervorgehen, welche Art von Versorgung in welchem Umfang benötigt wird und welches Honorarvolumen sich dadurch erwirtschaften lässt. „Ärzte könnten die klaren Anforderungsparameter für die Planung ihrer beruflichen Zukunft nutzen“, sagte Helming. Möglicherweise, so seine Erwartung, würden sich bei einer versorgungsauftragsbasierten Arztsitzvergabe junge Ärztinnen und Ärzte auch eher als heute dafür entscheiden, die ambulante Versorgung in dünn besiedelten Regionen in einer eigenen Praxis zu übernehmen. Denn bei dieser Form der Ausschreibung wären auch zeitliche Befristungen denkbar.
„Natürlich braucht man die Krankenkassen für solch ein Modell“, räumte Helming ein. Ein genauer definierter und umgesetzter Versorgungsauftrag hätte für die Kassen seiner Ansicht nach den Vorteil, dass sie sehr viel konkreter als heute wüssten, wie ihre Versicherten versorgt werden. Um auch in dünn besiedelten Regionen einen angemessenen Behandlungsumfang zu gewährleisten, müssten die Krankenkassen dort aber möglicherweise Ärztinnen und Ärzte besser honorieren. Diese wiederum hätten im Rahmen der neuartigen Ausschreibung viele unternehmerische Möglichkeiten, sich einzeln oder in Kooperation mit Kollegen um einen Versorgungsauftrag zu bewerben.
Änderung des Sozialgesetzbuchs V notwendig
Helming wies darauf hin, dass für eine Erprobung der Brandenburger Vorschläge in größerem Umfang eine Änderung des Sozialgesetzbuchs V notwendig wäre. In Paragraf 105 müsste seinem Vorschlag nach folgende Option vorgesehen werden: „Die KVen können abweichend von den Bedarfsplänen … zur Sicherstellung regionaler ambulanter ärztlicher Versorgungsnotwendigkeiten Arztsitze mit regionalen Versorgungsaufträgen ausschreiben. Inhalt und zeitlicher Rahmen der regionalen Versorgungsaufträge sowie die Vergütung der ärztlichen Leistungen sind durch Verträge der KVen mit den Verbänden der Krankenkassen zu regeln.“
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