Ärzteschaft

Berufskrankheit Silikose: S2k-Leitlinie aktualisiert und Bewertungshilfe erstellt

  • Donnerstag, 29. Mai 2025
/Dr_Microbe, stock.adobe.com
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Berlin – Eine Silikose – auch Quarzstaublunge genannt – wird unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkannt.

Die vorhandene Evidenz zu dem Thema hat die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) zusammen mit neun Fachgesellschaften und -verbänden in einer aktualisierten Leitlinie „Diagnostik und Begutachtung der Berufskrankheit Nr. 4101 Quarzstaublungenerkrankung (Silikose) der Berufskrankheitenverordnung“ zusammengefasst.

Das Autorenteam hat zu der Leitlinie außerdem eine sogenannte Bewertungshilfe erstellt. Sie enthält einen Vorschlag zur Bewertung der Erwerbsfähigkeitsminderung.

Berücksichtigt wurden in dem Leitlinienupdate jetzt auch seltenere Ausprägungen der Silikose, zum Beispiel die Lymphknotensilikose, bei der auch Lymphknoten befallen sind, und die Alveolarproteinose, bei der die Stäube in den Lungenbläschen zu einer akuten Entzündung führen. Die Leitliniengruppe hat außerdem die Empfehlungen zur Diagnostik überarbeitet.

„Das konventionelle Röntgenbild wird auch weiterhin berücksichtigt, aber wir haben nun auch die Computertomografie stärker in den Vordergrund gerückt. Außerdem haben wir noch weiter spezifiziert, welche pathologischen Veränderungen zur Anerkennung der Berufskrankheit führen können“, sagte Alexandra Preisser, DGP-Vorstandsmitglied und Leiterin der Arbeitsgruppe Klinische Arbeitsmedizin am Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf.

Sie hat die Leitlinie zusammen mit Christian Eisenhawer vom Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung an der Ruhr-Universität Bochum koordiniert.

hil

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