Ärzteschaft

Ab April drei neue Berufskrankheiten

  • Dienstag, 4. März 2025
/Viktoria Sowa, stock.adobe.com
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Berlin – Anfang April werden drei neue Krankheiten in die Liste der anerkannten Berufskrankheiten aufgenommen. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Künftig umfasst die Liste damit 85 Erkrankungen.

Die erste neue Berufskrankheit ist eine Läsion der Rotatorenmanschette der Schulter durch langjährige, intensive Belastung. Hiervon können zum Beispiel Beschäftigte betroffen sein, die in der Textilindustrie, auf Schweiß-, Schleif- und Montagearbeitsplätzen oder in der Forst- und Bauindustrie tätig sind. 

Anerkannt wird außerdem die Gonarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern. Betroffen sein können Personen, die mindestens eine 13-jährige Tätigkeit als professionelle Fußballspielerin oder Fußballspieler absolviert haben, davon mindestens zehn Jahre in einer der drei obersten Fußballligen bei Männern oder einer der beiden obersten Fußballligen bei Frauen. Ebenfalls mitberücksichtigt wird, wenn im Alter von 16 bis 19 Jahren eine versicherte Tätigkeit in einer niedrigeren Fußballliga als in den drei obersten Fußballligen bei Männern beziehungsweise den beiden obersten Fußballligen bei Frauen ausgeübt wurde.

Die dritte neue Berufskrankheit ist eine chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch langjährige Quarzstaubexposition. Dieses Leiden betrifft insbesondere Erzbergleute sowie zum Beispiel Versicherte im Tunnelbau, Ofenmaurer, Former in der Metallindustrie und Personen, die bei der Steingewinnung, -bearbeitung oder in Dentallabors beschäftigt sind.

Die neuen Regelungen folgen den Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Der Bundesrat hat eine entsprechende Verordnung zur Änderung der Berufskrankheitenverordnung angenommen, die Anfang April in Kraft tritt.

hil

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