Berufskrankheitenliste: Lungenkrebs durch Passivrauch und Hüftgelenksarthrose aufgenommen

Berlin – Der Bundesrat hat einer Änderung der Berufskrankheitenverordnung zugestimmt und zwei neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen: Hüftgelenksarthrose durch Heben und Tragen schwerer Lasten sowie Lungenkrebs durch Passivrauchen.
Die neue Liste tritt ab August dieses Jahres in Kraft. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.
Danach kann die Hüftgelenksarthrose als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn die erkrankte Person während ihres Arbeitslebens mindestens zehnmal pro Tag Lasten mit einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm gehandhabt hat und das Gesamtgewicht der im Arbeitsleben bewegten Last mindestens 9.500 Tonnen beträgt.
Lungenkrebs durch Passivrauch kann als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn die erkrankte Person am Arbeitsplatz viele Jahre intensiv Passivrauch ausgesetzt war und selbst nie oder maximal bis zu 400 Zigarettenäquivalente aktiv geraucht hat. Dabei werden etwa Zigarren, Zigarillos und andere Tabakprodukte entsprechend ihrer Zusammensetzung umgerechnet und Zigaretten gleichgestellt.
„Liegt eine Berufskrankheit vor, besteht das vorrangige Ziel darin, mit allen geeigneten Mitteln die Folgen der Berufskrankheit zu mildern und eine Verschlimmerung zu vermeiden“, hieß es aus der DGUV.
Um dieses Ziel zu erreichen, erbringe die gesetzliche Unfallversicherung Leistungen, die von der medizinischen Versorgung bis hin zu beruflichen Maßnahmen reichen könnten. Verbleiben trotz qualifizierter Rehabilitation schwerwiegende körperliche Beeinträchtigungen, erhielten Versicherte eine Rente.
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