Ärzteschaft

Berufsverband warnt vor Budgetgrenzen bei ambulanten Anästhesie-Leistungen

  • Mittwoch, 9. September 2026
/picture alliance, imageBROKER, Didebashvili
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Nürnberg – Anästhesiologische Leistungen bei ambulanten Operationen von der Budgetierung auszunehmen fordert der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA). Andernfalls könnten die mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossenen Budgetgrenzen die politisch gewollte Ambulantisierung ausbremsen.

„Wer mehr ambulant operieren will, muss auch sicherstellen, dass die dafür notwendige Anästhesie zur Verfügung steht. Es ist widersinnig, die Ambulantisierung politisch voranzutreiben und gleichzeitig eine neue Budgetgrenze einzuziehen, die genau diese Entwicklung ausbremsen kann“, erklärte die Präsidentin des BDA, Grietje Beck.

Ambulant tätige Anästhesisten arbeiten für zahlreiche operative Fachgebiete – etwa Chirurgie, Orthopädie, Gynäkologie, Urologie oder der Zahnmedizin. „Ein Operateur kann noch Kapazitäten haben und einen Patienten ambulant operieren wollen. Hat der Anästhesist sein vergütetes Leistungsvolumen aber bereits ausgeschöpft, wird die Anästhesie zum Flaschenhals des ambulanten Operierens“, erläuterte BDA-Vizepräsident Frank Vescia.

Dem Verband zufolge ist das Einsparpotenzial zudem vergleichsweise gering. Der gesamte über die Kassenärztlichen Vereinigungen ausgezahlte Honorarumsatz der Fachgruppe Anästhesiologie betrug 2023 laut dem BDA rund 608 Millionen Euro. „Da ist nicht viel einzusparen, aber versorgungspolitisch vieles zu verlieren“, warnt Vescia.

Besonders gravierende Folgen können Budgetgrenzen dann haben, wenn eine notwendige Behandlung ohne Anästhesie nicht möglich ist. Dazu gehören insbesondere kleine Kinder sowie Menschen mit geistiger Behinderung, die operative oder zahnärztliche Behandlungen aufgrund fehlender oder eingeschränkter Kooperationsfähigkeit nur unter Anästhesie erhalten können.

„Für ein kleines Kind, das eine notwendige Zahnbehandlung ohne Anästhesie nicht tolerieren kann, ist die Narkose keine zusätzliche oder verzichtbare Leistung. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass die Behandlung überhaupt stattfinden kann“, sagte Tim Deegener, Leiter des BDA-Referats für ambulante und vertragsärztliche Anästhesie.

Eine Budgetierung der dafür notwendigen anästhesiologischen Leistungen könne für diese Patientengruppen dazu führen, dass medizinisch notwendige und grundsätzlich ambulant mögliche Behandlungen nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden, warnt er.

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