Politik

Bessere psychotherapeutische Versorgung für Menschen mit geistiger Behinderung beschlossen

  • Donnerstag, 18. Oktober 2018
/Paolese, stockadobecom
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Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Psychotherapie-Richtlinie um zusätzliche Regelungen für Menschen mit einer geistigen Behinderung ergänzt. Das teilte das oberste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung heute mit.

Menschen mit Intelligenzminderungen, die sich in psychotherapeutischer Behandlung befinden, können zukünftig für die Durchführung einer ambulanten Psychotherapie zusätzliche Zeiteinheiten zulasten der Krankenkassen erhalten. Darüber hinaus sind die Möglichkeiten, Bezugspersonen in die ambulante Psychotherapie einzubeziehen, erweitert worden.

So können Menschen mit einer geistigen Behinderung künftig bis zu zehn psychotherapeutische Sprechstunden-Einheiten je Krankheitsfall in Anspruch nehmen. Die Sprechstunde dient der Abklärung, ob ein Verdacht auf eine krankheitswertige Störung vorliegt und weitere fachspezifische Hilfen notwendig sind. Die Sprechstunde kann bisher als Einzelbehandlung bei Erwachsenen in Einheiten von mindestens 25 Minuten höchstens sechsmal je Krankheitsfall durchgeführt werden.

Bei Menschen mit einer geistigen Behinderung bestehen häufig besondere Bedingungen bei der Wahrnehmung, der Problemerkennung, der Problemlösung und -umsetzung sowie der Beziehungsgestaltung und notwendigen Unterstützung im Alltag durch Bezugspersonen.

Mit der Richtlinienänderung wird in der Einzel- oder Gruppentherapie die Einbeziehung von Bezugspersonen – anders als bei Erwachsenen ohne Behinderung – nicht auf das Gesamtkontingent angerechnet. Hierfür stehen nun weitere Therapieeinheiten im Rahmen der Sprechstunde, der Probatorik und der Rezidivprophylaxe zur Verfügung.  

Klarstellend beinhaltet der Beschluss die Definition der Patientengruppe, für die die verbesserten Behandlungsmöglichkeiten gelten sollen: Menschen, bei denen eine Diagnose entsprechend des Abschnitts „Intelligenzstörung“ (F70-F79) nach der ICD-10 vorliegt. Dies sind insbesondere leichte bis schwerste Intelligenzminderungen.

Die Deutsche Gesellschaft für seelische Gesundheit bei Menschen mit geistiger Behinderung und die Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßen die Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie. Bislang habe sie den spezifischen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen nicht in ausreichendem Umfang entsprochen.

PB

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