Erinnerung an Euthanasie und Zwangssterilisation von Menschen mit Behinderungen

Berlin – Mindestens 200.000 psychisch kranke und behinderte Menschen wurden während der Zeit des Nationalsozialismus im Rahmen des sogenannten Euthanasieprogramms ermordet. Viele weitere wurden zwangssterilisiert. Seelisch behinderte Menschen wurden verfolgt und im Rahmen der Vererbungstheorien unter Generalverdacht gestellt, angebliche „defizitäre Gene“ weiterzuvererben und die größenwahnsinnige Ideologie der „reinen arischen Rasse“ zu kontaminieren. Eine Gedenkveranstaltung für die Opfer von „Euthanasie“ und Zwangssterilisation findet am 31. August in Berlin unter dem Titel „Aus der Geschichte lernen“ statt.
„Euthanasie“ und Zwangssterilisation von Menschen mit Behinderungen seien in der NS-Diktatur möglich geworden, nachdem sie zuvor als „unheilbar“ und „lebensunwert“ erklärt wurden. Darauf wiesen 14 Verbände des Kontaktgespräches Psychiatrie in Berlin hin. Dazu gehören unter anderem die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie und der Paritätische Gesamtverband.
Im Rahmen eines Kontaktgespräches fragen die Verbände jetzt nach der Rolle und der Lage der Angehörigen dieser NS-Opfer. „Wir finden (endlich) eine Bewegung vor, die in den zurückliegenden zehn bis 15 Jahren entstanden ist und sich ausgebreitet hat“, informieren die Verbände. Im ganzen Bundesgebiet gebe es immer mehr Angehörige, die Fragen zum damaligen Geschehen stellten, die Archive aufsuchten, recherchierten und eine Antwort suchten, was mit ihren in der Familie fast schon regelmäßig tabuisierten Angehörigen geschehen sei. Auch träten immer mehr Angehörige in die Öffentlichkeit brächen mit dem Tabu der Nachkriegsgeneration, hieß es aus den Verbänden.
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