Bessere Verfügbarkeit von Forschungsdaten angestrebt

Berlin – Die Verfügbarkeit von Forschungsdaten im Gesundheitsbereich hat die Regierung in der auslaufenden Legislaturperiode verstärkt in den Fokus genommen. Darauf hat vorgestern Thomas Renner, Leiter der Unterabteilung „Digitalisierung und Innovation“ beim Bundesgesundheitsministerium (BMG), hingewiesen.
Im Rahmen einer Veranstaltung des Health Innovation Hub (hih) sagte Renner, man habe bereits zu Beginn der Legislatur Defizite bei der Datenverfügbarkeit, Interoperabilität und Rechtssicherheit festgestellt. Die Coronapandemie habe diese Schwächen offengelegt, aber auch Gelegenheit gegeben, Dinge zu beschleunigen.
Er verwies darauf, dass das übergeordnete Zielbild eines stetig lernenden Gesundheitssystems evaluierbare Versorgungsprozesse erforderlich mache – dies gehe aber nur datengetrieben sinnvoll. Deshalb habe man, aufbauend auf umfangreichen Vorarbeiten, unter anderem die Einrichtung eines nutzerorientierten Forschungsdatenzentrums initiiert.
Steffen Heß, Leiter des neuen Forschungsdatenzentrums (FDZ) am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), betonte, noch laufe der Aufbau des Zentrums. Nach der Aufbauphase wolle man langjährige longitudinale und sektorenübergreifende Analysen sowie repräsentative und vor allem aktuellere Daten für alle gesetzlich Krankenversicherten bieten. Auch den spezifischen Herausforderungen des KI-Learnings an Datensätze wolle man sich stellen.
All dies solle, so Heß, forschungsorientiert und zugleich sicher möglich sein – der besonderen Sensibilität von Gesundheitsdaten sei man sich bewusst. Er verwies diesbezüglich auf die enge Zusammenarbeit mit den für Datenschutz und Datensicherheit zuständigen Behörden.
Trotz der anspruchsvollen Aufgabe sicherte Heß ein „möglichst schlankes Antragsverfahren“ zu. Zudem wolle man Transparenz zur Bearbeitsdauer schaffen. Er gehe nach dem Anlaufen des Betriebes von mehreren hundert Anträgen auf wissenschaftliche Datennutzung aus.
Gesetzlich geregelt wurde die die Schaffung eines Forschungsdatenzentrums mit dem Ende 2019 in Kraft getretenen Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG). Politisches Ziel ist es, Abrechnungsdaten der Krankenkassen schneller und in einem größeren Umfang als bisher der wissenschaftlichen Forschung zugänglich zu machen – ein Datenzugang für eine rein privatwirtschaftliche Forschung ist nicht vorgesehen.
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