Politik

Besserverdiener müssen 2013 mehr Geld in Rentenkasse einzahlen

  • Montag, 10. September 2012

Berlin – Wegen der im Herbst anstehenden Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen werden Besserverdiener kaum von der geplanten Senkung des Rentenbeitrags profitieren. Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums bestätigte am Samstag Presseberichte, wonach die Einkommensgrenzen in der Sozialversicherung im kommenden Jahr deutlich angehoben werden. Für die breite Masse ändere sich nichts, betroffen seien vor allem Spitzenverdiener.  

Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) vom Samstag berichtet, soll die Beitragsbemessungs­grenze für die Kranken- und Pflegeversicherung von derzeit 3.825 Euro brutto im Monat auf 3.937,50 Euro steigen. Noch deutlicher steigen dem Bericht zufolge die Grenzen für die Renten- und die Arbeitslosenversicherung. Hier seien künftig Abgaben auf zusätzliche 200 Euro des Einkommens fällig, denn die Bemessungsgrenze steige im Westen auf 5.800 Euro. Im Osten steige sie von 4.800 auf 4.900 Euro.  

Nach Berechnungen der Bild vom Samstag zahlen Besserverdiener 2013 im Westen ab einem Jahreseinkommen von 69.600 Euro bis zu 235,20 Euro mehr in die Renten­versicherung ein und im Osten ab einem Jahreseinkommen von 58.800 Euro bis zu 117,60 Euro mehr.  

Trotz der von der Regierung geplanten Absenkung der Rentenbeiträge von 19,6 auf 19 Prozent kämen so auf einen westdeutschen Single mit einem Bruttoeinkommen von 5.800 Euro monatlich zusätzliche Abgaben von jährlich 67 Euro, berichtete die SZ unter Berufung auf Berechnungen des Berliner Steuerprofessors Frank Hechtner. Wer verheiratet sei und zwei Kinder habe, müsse im schlechtesten Fall sogar mit zusätzlichen Abgaben von etwa 96 Euro pro Jahr rechnen.  

„Würden die Grenzen nicht mit dem Einkommen wachsen, würden Lasten sukzessive hin zu geringeren Einkommen verschoben“, begründete der Sprecher die jährliche Anpassung. Spitzenverdiener würden dann „nach oben aus der Sozialversicherung herauswachsen und die Lasten blieben bei unteren Einkommensgruppen hängen“. Seinen Angaben zufolge sind die veröffentlichten Werte vorläufig.  

Entsprechend der Lohnentwicklung im Vorjahr bestimme das Arbeitsministerium jeweils im Herbst die Einkommensgrenzen, bis zu denen Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind, erklärte der Ministeriumssprecher. Die Bundesregierung habe allerdings keinen Entscheidungsspielraum, weil die Veränderung der Lohndaten von 2010 zu 2011 zugrunde gelegt werde.  

Laut Bild soll auch der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung erschwert werden. Laut Verordnungsentwurf werde die Versicherungspflichtgrenze, ab der ein Wechsel möglich sei, im kommenden Jahr von 50.850 auf 52.200 Euro angehoben. Die „Sozialversicherungsrechengrößenverordnung“ soll Mitte Oktober vom Kabinett beschlossen werden und Anfang 2013 in Kraft treten.

afp

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