Politik

Besuchsverbote in Pflegeheimen werden leicht gelockert

  • Dienstag, 28. April 2020
/picture alliance, Oliver Berg
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Stuttgart/Bretten − Für Bewohner von Pflegeeinrichtungen soll das Besuchsverbot ge­lo­ckert werden. Das geht aus einem Schreiben des Sozialministeriums Baden-Württemberg an die Einrichtungen hervor. Weitere Schritte soll eine eigens gegründete Arbeitsgruppe erarbeiten. Diese sollen in eine weitere verbindliche Verordnung münden.

Dem Schreiben zufolge sollen mit Schutzkleidung ausgerüstete nahestehende Personen ihre pflegebedürftigen Angehörigen besuchen können, „wenn anderenfalls körperliche und seelische Schäden durch eine soziale Isolation drohen“. Auch räumlich abgetrennte Besucherräume oder Besuchercontainerlösungen könnten − etwa durch Abtrennungen aus Plexiglas − eine Möglichkeit sein.

Das bisherige Besuchsverbot habe teils schwerwiegende Auswirkungen, begründet das Ministerium die Lockerung. Zunehmend werde von Depressionen, Lethargie, Appetit­lo­sigkeit und anderen Symptomen der isolierten Senioren berichtet.

„Es ist uns absolut bewusst, welchen Spagat wir hier machen müssen“, sagte Sozial­minis­ter Manne Lucha (Grüne). Aber die alten Menschen gehörten zu den Personen­gruppen, die durch das Virus besonders gefährdet seien und besonders geschützt werden müssten. Bewohner und Pflegepersonal würden künftig noch intensiver getestet.

„Auf der einen Seite müssen die alten Menschen geschützt werden. Auf der anderen Seite halten wir eine Lockerung der Beschränkungen inzwischen für absolut dringlich“, betonte ebenso der Vorsitzende des Landesseniorenrats, Uwe Bähr. Es sei eine Gratwan­derung und eine Zwickmühle für die Politik.

Den Angaben des Ministeriums zufolge sind an der Arbeitsgruppe unter anderem die Kommunalen Landesverbände, die Einrichtungsträgerverbände, der Landesseniorenrat sowie Experten der Pflegewissenschaft, der Gesundheitsämter und der Pflegekassen be­teiligt. Sie sollen in den kommenden Wochen weitere Szenarien für die Themenkom­plexe Ausgangsbeschränkung, Besuchsverbot und soziale Kontakte vorlegen.

Die Konzepte müssten dem Schutz der Pflegebedürftigen Rechnung tragen, sagte ein Ministeriumssprecher. „Andererseits ist es ebenso unerlässlich, auch den pflegebedürf­tigen Menschen und ihren Angehörigen die sukzessive Rückkehr in ein Höchstmaß an Normalität und soziale Teilhabe zu ermöglichen.“

Auch in Hessen soll der Besuch in Alten- und Pflegeheimen laut der Landesregierung etwas gelockert werden. Möglich sei ab dem kommenden Montag einmal pro Woche der Besuch durch einen Angehörigen oder eine enge Bezugsperson für eine Stunde. Dabei müsse persönliche Schutzkleidung getragen werden.

Das Land Hessen hatte den Besuch in Krankenhäusern und Heimen stark eingeschränkt und später bis auf wenige Ausnahmen untersagt.

dpa

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