Beteiligungsverfahren zur Homöopathie gestartet

Stuttgart – Die Landesärztekammer Baden-Württemberg (ÄBW) setzt ab heute das Beteiligungsverfahren zur geplanten Streichung der Zusatzweiterbildung Homöopathie fort. Bis zum 29. Februar kann sich die Öffentlichkeit über das Thema informieren und Kommentare abgeben.
Hintergrund ist, dass die Vertreterversammlung der Ärztekammer im Juli 2022 mit deutlicher Mehrheit dafür gestimmt hatte, in Baden-Württemberg die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung zu streichen.
„Die Bevölkerung verfolgt die Entwicklungen rund um geplante Streichung der Zusatzweiterbildung Homöopathie mit großem Interesse“, sagte der Kammerpräsident Wolfgang Miller. Manche Menschen betonten das Fehlen wissenschaftlicher Evidenz.
Andere hingegen vertrauten auf die homöopathische Medizin und wollten sie nicht missen. „Es handelt sich demnach um ein überaus kontrovers behandeltes Thema“, so Miller. Er betonte, es sei der Ärzteschaft wichtig, bei dem Verfahren so transparent und offen vorzugehen wie möglich.
Bevor die geplante Streichung der Zusatzweiterbildung Homöopathie in Kraft treten kann, war aus rechtlichen Gründen eine sogenannte Verhältnismäßigkeitsprüfung nötig.
Im Rahmen dieser Prüfung wurde unter anderem abgeschätzt, welche Konsequenzen die geplante Streichung der Zusatzweiterbildung Homöopathie aus der ärztlichen Weiterbildungsordnung für die ärztliche Berufsausübung hätte und ob dies angemessen und verhältnismäßig wäre.
Die Kammer kam zu dem Ergebnis, dass die geplante Streichung der Zusatzweiterbildung Homöopathie aus der ärztlichen Weiterbildungsordnung in der Tat angemessen und verhältnismäßig wäre.
Die Landesärztekammer will nach Abschluss und Auswertung des Beteiligungsverfahrens am 27. März das Pro und Contra einer Streichung der interessierten Öffentlichkeit vorstellen.
Auf Initiative einiger Landesärztekammern und der Bundesärztekammer (BÄK) haben bisher 14 von 17 Landesärztekammern die Zusatzweiterbildung Homöopathie aus ihren Weiterbildungsordnungen gestrichen.
In den Bundesländern Baden-Württemberg, Sachsen und Rheinland-Pfalz ist die Zusatzweiterbildung Homöopathie derzeit noch Bestandteil der ärztlichen Weiterbildungsordnung.
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