Politik

Betreuung von Opfern sexuellen Kindesmissbrauchs unzureichend

  • Mittwoch, 3. April 2019
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Berlin – Die Betreuung von Opfern sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland ist unzureichend. Zu diesem Fazit kommt die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs heute bei der Veröffentlichung des Bilanzberichtes ihrer ersten Laufzeit. Auch im Gesundheitswesen seien Verbesserungen nötig.

Die Kommission untersucht alle Formen sexuellen Kindesmissbrauchs in der Bundes­re­publik und in der DDR. Sie soll Strukturen und Bedingungen aufdecken, die Missbrauch in der Vergangenheit ermöglicht und begünstigt haben, um daraus Lehren für die Gegen­wart zu ziehen.

Der jetzt vorgestellte Bericht besteht aus zwei Bänden. Band eins beinhaltet neben der Dokumentation der Arbeit der Kommission auch Ergebnisse, Schlussfolgerungen und Empfehlungen. In Band zwei erzählen Betroffene in eigenen Worten von ihrer Vergangen­heit, ihren Wünschen und Hoffnungen. Bei der Kommission haben sich seit Mai 2016 rund 1.800 Betroffene gemeldet. Sie führte 900 vertrauliche Anhörungen durch. Zusätz­­lich gingen 320 schriftliche Berichte bei ihr ein.

„Aus den Berichten der Betroffenen geht vor allem hervor, wie häufig das nahe Umfeld und die gesamte Gesellschaft versagt haben und Kinder nicht geschützt wurden. Dafür muss Verantwortung übernommen werden“, sagte die Vorsitzende der Kommission, Sabine Andresen.

„Sexueller Missbrauch von Kindern ist ein Verbrechen gegenüber den Betroffenen und Gift für die Gesellschaft. Wir müssen alles dafür tun, ihn zu verhindern, den Opfern zu helfen und die Täter hart zu verfolgen. Der Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch darf keine Scheuklappen, keine Scham und kein Verdecken zulassen“, sagte der familien­politische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Marcus Weinberg.

Die Kommission betonte, dass Betroffene bis heute bei der Bewältigung ihrer Erfahrun­gen an strukturellen und finanziellen Hürden scheitern. Auch im Gesundheitswesen erhielten sie oft keine passenden Hilfen. „In den Bereichen Pädagogik, Medizin, Psycholo­gie und Rechtswissenschaften muss ein Grundlagenwissen über sexuelle Gewalt und deren Folgen vermittelt werden“, fordert die Kommission.

Das Angebot an Fachberatungsstellen müsse flächendeckend ausgebaut, finanziell abge­sichert und bekannter gemacht werden. Mitarbeiter in den Behörden wie im Versorgungs­amt, im Jobcenter, bei Krankenkassen oder in der Justiz müssten zudem auf den Umgang mit traumatisierten Menschen vorbereitet und entsprechend fortgebildet werden.

Verbesserungvorschläge schnell umzusetzen hat die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Nadine Schön, angekündigt. Sie wies auf ein entsprechendes Positionspapier ihrer Fraktion hin. „Wir machen Druck, damit die Ver­besserungen schnell umgesetzt werden“, sagte sie.

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs arbeitet ehrenamtlich und hat im Mai 2016 ihre Arbeit aufgenommen. Diese war vorerst auf drei Jahre begrenzt und wurde nun bis Ende 2023 verlängert. Damit hat die Kommission die Möglichkeit, sexuellen Kindesmissbrauch in weiteren Bereichen zu untersuchen. Erste Schwerpunkte der zweiten Laufzeit sind der Sport, Menschen mit Behinderung und die sogenannte Pädosexuellenbewegung.

hil

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