Betreuungsverfahren in Bayern nehmen zu

München – Die Anzahl der Betreuungsverfahren für Menschen, die ihre Angelegenheiten wegen Krankheit oder Behinderung nicht selbst regeln können, steigt in Bayern kontinuierlich an. Das geht aus einer Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage der Landtags-SPD hervor. Demnach stieg im Zeitraum von 2000 bis 2015 die Zahl der Betreuungsverfahren von 136.097 auf 183.428. Am Ende des zweiten Quartals 2017 wurden bei den bayerischen Amtsgerichten bereits 184.127 Verfahren erfasst.
Ein Gericht kann einen Betreuer bestellen, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann.
Auf Grundlage der aktuellen Zahlen forderte die Landtags-SPD, die 133 Betreuungsvereine in Bayern finanziell besserzustellen. Diese Vereine übernehmen die Organisation und Weiterbildung von ehrenamtlichen Betreuern, die Kranken und deren Angehörigen helfen. Hauptamtliche Fachkräfte stehen den ehrenamtlichen Betreuern bei schwierigen Einzelfragen beratend zur Seite.
Ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen und zu unterstützen, werde in der älter werdenden Gesellschaft immer wichtiger, teilte SPD-Landtagsfraktionschef Markus Rinderspacher mit. Für das Jahr 2018 wurde bereits eine Steigerung der staatlichen Garantieförderung von 750.000 auf 1,5 Millionen Euro beschlossen. Laut Rinderspacher würde „jeder ehrenamtliche Betreuer den bayerischen Staatshaushalt im Vergleich zum Berufsbetreuer deutlich entlasten“. Daher forderte er weitere Zuschüsse.
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