Gesetzliche Betreuung: Kosten in Brandenburg verdoppelt
Potsdam – Die Kosten für die gesetzliche Betreuung von Menschen mit einer Krankheit oder Behinderung haben sich in Brandenburg in den vergangenen zehn Jahren fast verdoppelt. Sie stiegen von rund 23 Millionen Euro im Jahr 2006 auf mehr als 40 Millionen Euro 2015. Das geht aus der Antwort des Sozialministeriums auf eine Anfrage der CDU-Fraktion im Potsdamer Landtag hervor.
Im Land Brandenburg gab es demnach Ende 2015 rund 45.770 Menschen, denen ein gerichtlich eingesetzter Betreuer zur Seite stand. Für 2016 liegen noch keine abschließenden Zahlen vor.
Die seit 1992 geltende Unterstützung hat die Vormundschaft und sogenannte Gebrechlichkeitspflegeschaft abgelöst. Sie wird von einem Betreuungsgericht angeordnet, das bei einem Amtsgericht angesiedelt ist. Damit soll Menschen geholfen werden, die aus eigener Kraft keine persönlichen oder finanziellen Entscheidungen mehr treffen können. Der Richter legt jedoch lediglich das Aufgabengebiet fest, für das der Betroffene Unterstützung benötigt. Eine allgemeine Hilfe für alle Lebensbereiche wird nicht verfügt.
Die rechtliche Hilfe können der Betroffene, Angehörige oder Betreuer anregen. Betreuer können neben Familienmitgliedern auch Mitarbeiter von Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine oder Rechtsanwälte sein. Bundesweit leisten diese Hilfe in rund 70 Prozent der Fälle ehrenamtliche Betreuer, in Brandenburg ist das in lediglich etwa 40 Prozent der Fälle so.
Von 2005 bis 2012 war die Gesamtzahl der rechtlich betreuten Brandenburger nach Angaben des Sozialministeriums von 42.480 auf 48.610 gestiegen. Ein Jahr später nahm die Zahl ab und nimmt seither wieder zu. Die Zahl der ehrenamtlichen Betreuungen hatte mit 24.700 Anfang 2007 den höchsten Stand im Berichtszeitraum. Anfang des vergangenen Jahres waren es nur noch 18.320. Derzeit gibt es 44 anerkannte märkische Betreuungsvereine. In ihnen arbeiteten knapp 2.000 ehrenamtliche Helfer.
Im Koalitionsvertrag von 2014 haben SPD und Linkspartei in Brandenburg verabredet, ein Gesamtkonzept zu schaffen, um die Arbeit ehrenamtlicher Betreuer zu fördern. Nach Gesprächen mit Betreuungsvereinen, Wohlfahrts- und Kommunalverbänden sowie Berufsbetreuern sollen in diesem Jahr Treffen mit Betreuungsbehörden und -gerichten folgen. In das Gesamtkonzept sollen auch Ergebnisse zweier Forschungsprojekte des Bundesjustizministeriums einfließen, deren Abschlussberichte nicht vor kommenden Sommer erwartet werden.
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