Betriebsärzte wollen Gleichberechtigung bei der elektronischen Patientenakte

München – Betriebsärzte können Arbeitnehmer nur versorgen, wenn sie einen Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA) haben. Das betont die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) im Vorfeld der Anhörung zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) im Gesundheitsausschuss des Bundestages.
Die Fachgesellschaft begrüßt daher die im aktuellen Gesetzesentwurf vorgesehen entsprechenden Änderungsvorschläge. „Betriebsärzte erheben kontinuierlich und oft über Jahrzehnte hinweg gesundheitsrelevante Daten von Beschäftigten, die im Falle einer Erkrankung von großer Relevanz für die Therapeuten sein können“, erinnert die DGAUM.
Aber auch wenn die Änderungsvorschläge umgesetzt würden, seien die Fragen nach der technischen Anbindung der Betriebsärzte sowie die Erstattung der damit verbundenen Kosten noch ungeklärt. Im derzeitigen Gesetzentwurf ist für die Verarbeitung der Daten vorgesehen, dass die Vertragsärzte eine zusätzliche Vergütung erhalten, genauso wie die Krankenhäuser und die Apotheken.
Gedacht ist diese Vergütung für die Unterstützung der Versicherten bei der Nutzung ihrer ePA und der Speicherung arzneimittelbezogener Daten. „Betriebsärzte sollen dagegen kein Geld erhalten und ihre Leistung unentgeltlich erbringen“, bedauert die DGAUM.
Im Rahmen des PDSG könnte auch ein zweites Problem gelöst werden, dass Betriebsärzte im Augenblick laut der DEGAUM haben, nämlich das der Impfdokumentation und deren Vergütung. Diese Dokumentationsarbeiten könnten laut der Fachgesellschaft als Arbeiten in und mit der ePA vergütet werden.
Die DGAUM ist nach eigenen Angaben bereit, die Fragen der Anbindung von Betriebsärzten an die ePA und der Vergütung gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband zu klären. „Voraussetzung wäre allerdings ein entsprechend zu formulierender gesetzlicher Auftrag“, hieß es aus der der Fachgesellschaft.
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