Ärzteschaft

Ärzte enttäuscht über geplante Regelungen für elektronische Patientenakte

  • Mittwoch, 12. Februar 2020
/adam121, stock.adobe.com
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Berlin – Die im Referentenentwurf des Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) umrisse­nen Regelungen für elektronische Patientenakten (ePA) sind nicht praxistauglich. Zu die­sem Ergebnis kommt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). „So wird keine Akzep­tanz für die Digitalisierung im Gesundheitswesen bei den nieder­gelassenen Ärzten ge­schaffen“, lautet das Fazit des KBV-Vorstands.

„Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Sie muss sich daran messen lassen, wie sie die Ver­sorgung der Patien­ten verbessert, und wie sie hilft, die Arbeit der Kollegen in den Praxen zu entlasten – ohne dabei zusätzliche Kosten zu verursachen. Eindeutige Antworten auf diese notwendigen Zielsetzungen erkenne ich in diesem Entwurf nicht“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen.

Laut dem Referentenentwurf sollen Patienten spätestens ab dem 1. Januar 2022 detaill­iert festlegen können, welche Daten sie auf ihrer ePa mit welchem Arzt teilen. Dies wird in der ersten Ausbaustufe der ePa, die ab dem 1. Januar 2021 von den Kranken­kassen be­reitgestellt werden muss, nur sehr eingeschränkt möglich sein. Die grundsätz­liche Nut­zung der ePa bleibt für Versicherte freiwillig.

Mit dem neuen PDSG erhalten Versicherte auch einen Anspruch darauf, dass Ärzte diese Akte befüllen. Für das erstmalige Befüllen der Akte erhalten die Mediziner eine einmalige Vergütung von zehn Euro für das Jahr 2021. Eine Vergütung für das Befüllen ab dem 1. Januar 2022 sollen die KBV und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversiche­rung vereinbaren.

Am zeitlichen und technischen Aufwand dieses Befüllens der ePA entzündet sich die Hauptkritik der Ärzte. „Etwaige Vorstellungen, die Arztpraxen als ‚Lesestube‘ für elektro­nische Patientenakten nutzen zu wollen, sind absolut kontraproduktiv“, sagte der stell­vertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Stephan Hofmeister.

Der erforderliche Aufwand sei angesichts der ohnehin schon am Limit arbeitenden Pra­xen nicht zu rechtfertigen. Die Kollegen in den Praxen und ihre Mitarbeitenden würden dringend zur Patienten­versorgung gebraucht.

KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel betonte zudem, die Verantwortung für die IT-Sicherheit der Komponenten dürfe nicht auf die Arztpraxen abgewälzt werden.

„Das gilt auch für die erheblichen Kosten, die ihnen im Zuge der mit der Digitalisierung verbundenen strukturellen Veränderungen entstehen werden. Hier ist der Gesetzgeber aufgefordert, klare Vorgaben zur Finanzierung der Strukturkosten zu setzen. Auch dies ist ein im Sinne der Akzeptanz notwendiges Signal“, sagte er.

hil

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