Betriebskostenpauschale für Geburtshäuser steigt

Berlin – Nach intensiven Verhandlungen haben sich GKV-Spitzenverband, Deutscher Hebammenverband, Bund freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser auf eine Anhebung der Betriebskostenpauschale für von Hebammen geführte Geburtshäuser verständigt.
Die Krankenkassen bezahlen neben den eigentlichen Hebammenleistungen im Geburtshaus auch die entsprechenden Betriebskosten für die räumliche und sachliche Ausstattung sowie für eine zusätzliche Personalbereitstellung mit einer Pauschale. Diese steigt ab dem 1. Januar 2019 von derzeit 707 Euro auf 804 Euro pro Geburt. Das ist ein Plus von 13,7 Prozent. Die Einigung gilt für drei Jahre.
„Für die Vertragspartner stellt das Verhandlungsergebnis einen echten Erfolg dar, der durch die gute und konstruktive Zusammenarbeit zwischen beiden Seiten möglich wurde“, sagte Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.
Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbands, Christine Bruhn, Vorstand im Netzwerk der Geburtshäuser, und Reinhild Bohlmann, Vorsitzende des Bunds freiberuflicher Hebammen, äußerten sich ebenfalls zufrieden über das Ergebnis.
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