Bewertungsausschuss beschließt Veränderungsraten für 2019 erneut
Berlin – Nachdem das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowohl den Beschluss des Bewertungsausschusses (BA) zum Klassifikationsmodell als auch den zu den damit berechneten Veränderungsarten beanstandet hat, hat der BA die Veränderungsraten für die Anpassung des morbiditätsbedingten Behandlungsbedarfs als Empfehlungen für die regionalen Gesamtvertragspartner im kommenden Jahr neu beschlossen. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) heute hingewiesen.
Demnach hatte das BMG am 19. Oktober mitgeteilt, dass das Klassifikationsmodell, mit dem die Veränderungsraten berechnet werden, beanstandet wird und damit auch die damit berechneten Raten. Das Berechnungsmodell für die Veränderungsraten war zuvor strittig und wurde erst im August durch den Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossen.
Erstmals sah das Berechnungsverfahren vor, die diagnosebezogenen Veränderungsraten aufgrund von außergewöhnlichen Prävalenzänderungen von Diagnosen in einigen Bereichen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) anzupassen. Aus Sicht des BMG werde damit jedoch zu stark in die regionale Verhandlungshoheit eingegriffen, hieß es.
Nach Angaben der KBV haben die Körperschaft und der GKV-Spitzenverband gegen den Bescheid des BMG Klage eingereicht. Da diese keine aufschiebende Wirkung habe, habe der Bewertungsausschuss das Klassifikationsmodell und somit auch die diagnose- und demografiebezogenen Raten je Kassenärztlicher Vereinigung (KV) erneut beschließen müssen, schreibt die KBV weiter.
Die Körperschaft teilte mit, dass die demografiebezogenen Raten im Ergebnis unverändert geblieben seien. Die diagnosebezogenen Raten hätten sich durch die Neuberechnung leicht erhöht. „Bei der gewichteten Zusammenfassung von diagnose- und demografiebezogenen Raten zu je 50 Prozent erhöht sich die Gesamtvergütung im kommenden Jahr um gut 70 Millionen Euro“, heißt es von der KBV.
Im Rahmen der Honorarverhandlungen Ende August hatten sich KBV und GKV-Spitzenverband zudem auf eine Anhebung des Orientierungswertes um 1,58 Prozent auf 10,8226 Cent geeinigt. Dies entspricht einem Honorarplus von 550 Millionen Euro.
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