BfArM stellt Entwurfsfassung des neuen ICD-11 vor

Bonn – Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die erste Version einer deutschen ICD-11-Übersetzung vorgestellt. Sie dient laut dem Institut der Orientierung und ist noch nicht für die reguläre Kodierung im Gesundheitswesen freigegeben.
Die ICD-11 ist international grundsätzlich seit Anfang des Jahres in Kraft. Es gilt aber eine Übergangszeit von mindestens fünf Jahren.
Das BfArM hat eine deutsche Übersetzung erstellt, die jetzt mit den wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften abgestimmt wird. Dies sei ein Prozess der „voraussichtlich noch längere Zeit in Anspruch nehmen wird“, hieß es aus dem Institut.
Die ICD-11 wird die ICD-10 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ablösen, die in Deutschland für die Todesursachenverschlüsselung angewendet wird. Daneben gibt es die ICD-10-German Modification (GM). Sie ist die amtliche Klassifikation zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung in Deutschland.
Hierbei handelt es sich um eine auf das deutsche Gesundheitssystem angepasste Version der ICD-10 der WHO, die zusammen mit dem Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) die Basis für die Entgeltsysteme in der ambulanten und stationären Versorgung bildet. „Für den Anwendungsbereich Morbiditätskodierung wird die ICD-10-GM bis auf Weiteres gültig bleiben“, stellt das BfArM klar.
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