Vermischtes

BfArM veröffentlicht amtliche Fassung der ATC-Klassifikation mit definierten Tagesdosen

  • Donnerstag, 30. Dezember 2021
/dpa, Horst Galuschka
/dpa, Horst Galuschka

Berlin – Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellt ab sofort die aktuali­sier­te amtliche Fassung der Anatomisch-Therapeutisch-Chemischen Klassifikation (ATC-Klassifikation) inklu­sive definierter Tagesdosen (DDD) zur Verfügung.

Die Klassifikation erlaubt es, Tagestherapiekosten von Arzneimitteln anzugeben und zu vergleichen. Die 19. aktualisierte Fassung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Die ATC-Klassifikation ist eine amtliche Klassifikation für pharmakologische Wirkstoffe: Wirkstoffe wer­den nach dem Organ oder Organsystem, auf das sie einwirken, und nach ihren chemischen, pharmakolo­gischen und therapeutischen Eigenschaften in verschiedene Gruppen eingeteilt.

Den Wirkstoffen ist eine definierte Tagesdosis (DDD) zugeordnet. Diese DDD ist die angenommene mit­tle­re tägliche Erhaltungsdosis für die Hauptindikation eines Wirkstoffes bei Erwachsenen. Das ATC/DDD-System soll für die Präparate einen einheitlichen Bezug zur Angabe von Tagestherapiekosten gewährleis­ten und Vergleiche zwischen Arzneimitteln vergleichen.

Dabei dienen die Tagesdosen als Hilfsgröße. Sie entsprechen nicht zwangsweise der im Einzelfall ange­wen­deten Dosierung eines Arzneimittels. Gleiches gilt für die auf dieser Basis errechneten Tagesthera­pie­kosten.

Grundlage für die amtliche Fassung ist die internationale ATC/DDD-Klassifikation der Weltgesundheits­organisation WHO. Diese wird ein Mal im Jahr aktualisiert. Um dem deutschen Arzneimittelmarkt gerecht zu werden, wird sie jährlich an die Besonderheiten der Versorgungssituation in Deutschland angepasst.

Das BfArM gibt die ATC-Klassifikation im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) heraus.

aha/EB

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