Vermischtes

BGH bestätigt Urteil wegen Mordes an Fritz von Weizsäcker

  • Montag, 18. Januar 2021
Der Angeklagte Gregor S. bei der Fortsetzung des Prozesses um die tödliche Messerattacke gegen den Berliner Chefarzt Fritz von Weizsäcker. /picture alliance, Jörg Carstensen
Der Angeklagte Gregor S. bei der Fortsetzung des Prozesses um die tödliche Messerattacke gegen den Berliner Chefarzt Fritz von Weizsäcker. /picture alliance, Jörg Carstensen

Leipzig/Berlin – Das Urteil gegen den Mörder des Berliner Arztes Fritz von Weizsäcker ist rechtskräftig. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) heute mitteilte, verwarf der 5. Strafsenat in Leipzig die Revision des Ange­klag­­ten.

Der Mann aus Andernach in Rheinland-Pfalz hatte sich gegen den Schuldspruch des Landgerichts Berlins gewandt. Das Gericht hatte den 57-Jährigen im Sommer 2020 wegen Mordes an dem Mediziner und ver­such­ten Mordes an einem Polizisten zu einer Gesamtstrafe von zwölf Jahren Gefängnis verurteilt.

Zudem ordnete es die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Überprüfung der Ent­scheidung habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, teilte der BGH mit.

Laut Urteil hatte der Lagerist heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen dem jüngsten Sohn des frü­heren Bundespräsidenten gegen Ende eines Vortrags in der Schlosspark-Klinik am 19. November 2019 ein Messer in den Hals gestoßen.

Der Professor starb. Der Polizist, der den Angreifer überwältigte, wurde schwer verletzt. Die Staatsanwalt­schaft war davon ausgegangen, dass der Angreifer aus Hass auf die Familie des Getöteten, insbesondere auf den früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker (1920-2015), handelte.

Ein Gutachten hatte dem Mann eine psychische Störung bescheinigt. Seine Steuerungsfähigkeit sei er­heblich vermindert gewesen. Deswegen wurde er nicht wie sonst bei Mord üblich zu lebenslanger Haft verurteilt.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung