Vermischtes

Zwölf Jahre Haft nach Mord an Fritz von Weizsäcker

  • Mittwoch, 8. Juli 2020
Der Angeklagte Gregor S. bei der Fortsetzung des Prozesses um die tödliche Messerattacke gegen den Berliner Chefarzt Fritz von Weizsäcker. /picture alliance, Jörg Carstensen
Der Angeklagte Gregor S. bei der Fortsetzung des Prozesses um die tödliche Messerattacke gegen den Berliner Chefarzt Fritz von Weizsäcker. /picture alliance, Jörg Carstensen

Berlin – Rund acht Monate nach dem tödlichen Angriff auf den Chefarzt Fritz von Weiz­säcker ist der Angeklagte wegen Mordes verurteilt worden. Das Landgericht Berlin ver­hängte heute eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und ordnete die Unterbringung in ei­nem psychiatrischen Krankenhaus des Maßregelvollzugs an. Bei dem Urteil wurde eine verminderte Schuld­fä­hig­keit berücksichtigt.

Der 57-jährige Angeklagte aus Andernach in Rheinland-Pfalz wurde außerdem wegen versuchten Mordes an einem Polizisten verurteilt. Der Polizist, der privat bei dem Vortrag war, bei dem Weizsäcker erstochen wurde, wollte den Angreifer stoppen und wurde schwer verletzt.

Das Gericht entsprach mit dem Urteil weitgehend der Forderung der Staatsanwältin. Sie hatte 14 Jahre Haft und die Unterbringung in der Psychiatrie gefordert. In ihrem Plädoyer sagte sie, der Täter habe den jüngsten Sohn des früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker gegen Ende des Vortrags in der Schlosspark-Klinik Berlin heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen erstochen.

Es sei eine sinnlose Tat eines psychisch nicht un­erheblich gestörten Mannes. Als Mord­mo­tiv sah die Staatsanwaltschaft Hass auf die Familie des Getöteten, insbeson­dere auf den früheren Bundespräsidenten.

Fritz von Weizsäcker (59) war am 19. Novem­ber 2019 durch einen Messerstich in den Hals getötet worden. Die Tat hatte bundesweit Entsetzen hervorgerufen. Der Angeklagte, zuletzt als Packer in einem Logistikzentrum tätig, hatte die Tat gestanden, aber keine Reue gezeigt. Laut einem psychiatrischen Gutachten war er wegen einer Zwangsstörung in seiner Steuerungsfähigkeit vermindert schuldfähig.

Die beiden Verteidiger sprachen sich für eine Verurteilung wegen Mordes an dem Medizi­ner aus und verlangten im Fall des Polizisten einen Schuldspruch wegen gefährlicher Kör­perverletzung. Eine konkrete Freiheitsstrafe beantragten sie nicht. Er sehe allerdings nicht, dass weitere Gefahr von seinem Mandanten ausgeht, so einer der Verteidiger.

dpa

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