Vermischtes

BGH muss sich mit Maskenaffäre um Nüßlein und Sauter befassen

  • Donnerstag, 18. November 2021

München – Die Affäre um umstrittene und überaus lukrative Geschäfte mit Coronaschutzmasken mit einem aktiven und einem ehemaligen CSU-Abgeordneten im Zentrum wird zum Fall für den Bundesgerichtshof (BGH). Die Generalstaatsanwaltschaft München kündigte heute an, beim BGH Beschwerde gegen mehrere Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) München einzulegen.

Drei OLG-Senate gaben Beschwerden des mittlerweile aus der CSU ausgetretenen Ex-Bundestagsabgeord­neten Georg Nüßlein, des Landtagsabgeordneten Alfred Sauter (CSU) und eines beschuldigten Unterneh­mers weitgehend statt. Die drei hatten sich gegen Durchsuchungsbeschlüsse und Vermögensarreste ge­wehrt.

Anders als die Generalstaatsanwaltschaft sieht das OLG im Handeln der drei Beschuldigten laut Mitteilung von gestern „den Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern nicht erfüllt“.

Die Ge­neralstaatsanwaltschaft betonte daraufhin, die Rechtsfrage sei bislang noch nicht höchstrichterlich ent­schieden. „Nach vorläufiger Beurteilung überzeugt die Begründung des Oberlandesgerichts nicht.“ Zur endgültigen Klärung lege man deshalb Beschwerde zum BGH ein.

dpa

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