BGH muss sich mit Maskenaffäre um Nüßlein und Sauter befassen
München – Die Affäre um umstrittene und überaus lukrative Geschäfte mit Coronaschutzmasken mit einem aktiven und einem ehemaligen CSU-Abgeordneten im Zentrum wird zum Fall für den Bundesgerichtshof (BGH). Die Generalstaatsanwaltschaft München kündigte heute an, beim BGH Beschwerde gegen mehrere Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) München einzulegen.
Drei OLG-Senate gaben Beschwerden des mittlerweile aus der CSU ausgetretenen Ex-Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein, des Landtagsabgeordneten Alfred Sauter (CSU) und eines beschuldigten Unternehmers weitgehend statt. Die drei hatten sich gegen Durchsuchungsbeschlüsse und Vermögensarreste gewehrt.
Anders als die Generalstaatsanwaltschaft sieht das OLG im Handeln der drei Beschuldigten laut Mitteilung von gestern „den Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern nicht erfüllt“.
Die Generalstaatsanwaltschaft betonte daraufhin, die Rechtsfrage sei bislang noch nicht höchstrichterlich entschieden. „Nach vorläufiger Beurteilung überzeugt die Begründung des Oberlandesgerichts nicht.“ Zur endgültigen Klärung lege man deshalb Beschwerde zum BGH ein.
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