Politik

Nach Maskenaffäre: Verschärfte Abgeordnetenregeln im Landtag in Bayern

  • Mittwoch, 8. Dezember 2021
/picture alliance, Frank Hoermann, SVEN SIMON
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München – Als Konsequenz aus der Affäre um die Vermittlung von Maskenkäufen der Staatsregierung durch CSU-Politiker gelten in Bayern künftig verschärfte Regeln für Abgeordnete. Der Landtag billigte gestern Abend mit großer Mehrheit einen entsprechenden Gesetzentwurf, auf den sich am Ende CSU, Freie Wähler, Grüne, SPD und FDP verständigt hatten. Mit Nein stimmten die AfD und der frühere Justiz­minister Alfred Sauter, der selbst im Zentrum der Affäre steht.

Nebentätigkeiten sind demnach in Zukunft zwar nicht generell verboten. Untersagt sind den Landtags­abgeordneten jedoch bezahlte Lobbytätigkeiten für Dritte bei Staatsregierung, Landtag und weiteren Behörden.

Auch der Verkauf und die Vermittlung von Immobilien, Waren und Dienstleistungen für Dritte bei den Organen und Behörden des Freistaates und den Gesellschaften, die mehrheitlich im Eigentum des Frei­staates stehen, sind den Parlamentariern künftig verboten. Darüber hinaus müssen Abgeordnete Ein­künfte aus Nebentätigkeiten in Zukunft grundsätzlich ab dem ersten Euro veröffentlichen.

Konkreter Auslöser für die Verschärfung der Regeln ist die sogenannte Maskenaffäre. Sauter sowie der inzwischen aus der CSU ausgetretene bisherige Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein sollen für die Vermittlung von Maskengeschäften im Jahr 2020 viel Geld bekommen haben, Nüßlein 660.000 Euro, Sauter sogar rund 1,2 Millionen Euro.

Das bayerische Gesundheitsministerium hat betont, in keinem Fall seien Provisionen seitens des Ministe­riums an Mandatsträger gezahlt worden.

Das Oberlandesgericht München hatte zuletzt in der Sache mitgeteilt, dass es im Handeln Sauters und Nüßleins „den Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern nicht erfüllt“ sieht.

Denn dies setze voraus, „dass einem Abgeordneten ein Vorteil als Gegenleistung für eine Handlung bei der Wahrnehmung seines Mandats zugewendet beziehungsweise versprochen wird“. Sauter und Nüßlein betonen, sie hätten jeweils nicht als Abgeordnete gehandelt.

Die Generalstaatsanwaltschaft München kündigte allerdings an, sie wolle die Sache nun vom Bundes­gerichtshof in Karlsruhe klären lassen. Unabhängig davon sind Geschäfte wie die mit Coronamasken im vergangenen Jahr für Landtagsabgeord­nete künftig verboten.

dpa

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