Bier und Wein weiter ab 16 Jahren

Berlin – Die Bundesregierung sieht keinen Anlass dazu, die Altersgrenze zum Verkauf von Bier, Wein und weinähnlichen Getränken auf das 18. Lebensjahr anzuheben. Stattdessen wolle man Jugendliche weiterhin durch Aufklärung und Information zu verantwortungsbewusstem Trinken bewegen. Das geht aus einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen hervor.
Deutschland zählt seit Jahren zu den Ländern mit dem höchsten Alkoholkonsum. Laut dem Drogen- und Suchtbericht 2019 der Bundesregierung gelten 3,1 Prozent der Deutschen als alkoholabhängig.
Seit 2004, dem Jahr der Einführung der sogenannten Alkopopsteuer auf alkoholische Mischgetränke, sei der regelmäßige Konsum sowie das Rauschtrinken (vier beziehungsweise fünf Gläser oder mehr für Frauen und Männer) von 12- bis 17-jährigen zurückgegangen, von 22,6 Prozent im Jahr 2004 auf 13,6 Prozent im Jahr 2018, so die Bundesregierung.
Auch unter jungen Erwachsenen (18- bis 25-Jährige) sei der Konsum gesunken. 2004 tranken 43,6 Prozent dieser Altersgruppe regelmäßig (33,4 Prozent 2018). In einen Rausch gerieten 2004 noch 43,5 Prozent (37,8 Prozent 2018). Zum Vergleich berichtet die Regierung in ihrer Antwort vom Suchtverhalten der 60- bis 79-Jährigen. Von ihnen zeigten im Jahr 2011 rund 17 Prozent ein riskantes Trinkverhalten, knapp 67 Prozent konsumierten Alkohol „moderat“.
Regierung setzt auf Aufklärung statt Kontrolle
Mit den beiden Kampagnen „Alkohol? Kenn dein Limit“ und „Null Alkohol – Voll Power“ sowie der Aktion „Alkoholfrei Sport genießen“ verfolge die Bundesregierung das Ziel, der breiten Bevölkerung einen Verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu vermitteln. Für die Umsetzung der Aufklärungskampagnen sowie die Versorgung suchtkranker Menschen seien die Länder zuständig.
„Nach den von der BZgA 2005 bei den 12- bis 17-jährigen Jugendlichen erhobenen Daten lässt der Vergleich mit den Umfrageergebnissen vor Einführung der Alkopopsteuer erkennen, dass der Konsum von spirituosenhaltigen Alkopops bei dieser Altersgruppe erheblich zurückgegangen ist“, hieß es in der Antwort der Bundesregierung.
Diese Reduktion sei nicht von einer ausgleichenden Steigerung der Verkäufe anderer alkoholischer Getränke begleitet gewesen. Weitere Besteuerungen, wie eine einheitliche Steuer, die sich nach dem Reinalkoholgehalt richtet, seien jedoch nicht geplant.
Auch der Einführung von verpflichtenden Warnhinweisen auf alkoholischen Getränken, beispielsweise für Schwangere, steht die Bundesregierung weiterhin zurückhaltend gegenüber. Sie hält die Information der Bevölkerung über Gefahren des Alkoholkonsums für ausreichend.
Die Präventionsstrategien beruhen laut der Antwort „auf wissenschaftlicher Basis“. Die Wirksamkeit der bestehenden Maßnahmen sei bereits belegt. Es würden weiterhin Studien zu Einzelmaßnahmen durchgeführt sowie regelmäßige Umfragen, um das Risikoverhalten der Deutschen zu eruieren.
Die Grünen bezeichneten die Präventionsmaßnahmen der Regierung aktuell als unzureichend. Dabei beriefen sie sich auf Evidenz, die besagt, dass bereits moderater Alkoholgenuss ein signifikantes Erkrankungsrisiko mit sich bringt. Somit sei die bisherige Empfehlung eines risikoarmen Schwellenwerts wissenschaftlich nicht zu rechtfertigen, heißt es in der Kleinen Anfrage.
Zudem sei in Ländern, welche Alkoholwerbung verbieten oder effektiv beschränken der Konsum pro Kopf deutlich geringer als in Deutschland. In Schottland zeige darüber hinaus ein Mindestpreis für Alkohol bereits erste Wirkungen auf den Konsum.
Die WHO hatte Deutschland 2019 unter anderem empfohlen, als wirksame und kosteneffektive Präventionsmaßnahme Alkoholwerbung einzuschränken. Auch die Steuern auf alkoholhaltige Getränke zu erhöhen, wäre eine praktikable Herangehensweise.
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