Ärzteschaft

Biontech weiter gedeckelt, Moderna unbegrenzt verfügbar

  • Montag, 13. Dezember 2021
/picture alliance, Christoph Schmidt
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Berlin – Praxen können für die Woche ab dem 20. Dezember bis zu 30 Biontech/Pfizer-Dosen pro Arzt bestellen. Moderna-Impfstoff ist weiterhin unbegrenzt bestellbar. Darauf hat die Kassenärztliche Bundes­vereinigung (KBV) hingewiesen.

Arztpraxen sollen den Impfstoff bis morgen (Dienstag, 14. Dezember, 12 Uhr) bestellen. Zu der Impf­stoff­­menge von Biontech/Pfizer, die der Bund für die Woche vor Weihnachten bereitstellen wird, konnte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) laut KBV noch keine Angaben machen.

„In den Arztpraxen wurden in den vergangenen Tagen Millionen von Menschen geimpft“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen. Die Praxen benötigten ausreichend Impfstoff und mehr Planungs­sicherheit, um das Tempo halten zu können, erklärte der KBV-Chef.

In vollem Umfang ausgeliefert werden laut BMG die Bestellungen für den Kinderimpfstoff von Biontech­ /Pfizer. Die Arztpraxen hätten rund 800.000 Dosen angefordert, die ab heute komplett ausgelie­fert wür­den. Nächster Bestelltermin für den Kinderimpfstoff ist der 4. Januar 2022.

Praxen sollen bei der Bestellung laut der KBV berücksichtigen, dass bei Personen, die mit der COVID-19-Vakzine Janssen von Johnson & Johnson geimpft wurden, die Impfung zur Optimierung der Grundimmu­ni­sie­rung mit einer Dosis von 0,5 Milliliter erfolgt, falls der mRNA-Impfstoff Spikevax von Moderna zum Einsatz kommt. Dies gilt auch für die dritte Impfdosis für Personen mit einer Immundefizienz. Für Auf­frisch­impfungen mit dem Moderna-Impfstoff sind ansonsten 0,25 Milliliter vorgesehen.

Arztpraxen, die keinen oder deutlich weniger COVID-19-Impfstoff geliefert bekommen als sie bestellt haben, können dies jetzt online auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts melden.

„Die Meldungen sollten möglichst zeitnah nach Feststellung des Fehlens von Dosen oder des Ausblei­bens einer Lieferung erfolgen, wenn dies nicht vorher angekündigt worden war“, informiert die KBV.

hil

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