Biosimilar: Anteil der Verordnungen steigt weiter

Berlin – Für immer mehr biosimilarfähige Wirkstoffe gibt es Rabattverträge. Das geht aus aktuellen Zahlen der AG Pro Biosimilars hervor. Biosimilarfähige Wirkstoffe umfassen dabei sowohl das Originalbiologikum, dessen Patentschutz ausgelaufen ist, als auch die in der Folge auf den Markt gebrachten Biosimilars.
Bei Pegfilgrastim zum Beispiel beträgt der Anteil der rabattvertragsgeregelten Packungseinheiten am Gesamtmarkt 97,2 Prozent, bei Adalimumab 91,8 Prozent, bei Infliximab 79,2 Prozent und bei Rituximab 71,3 Prozent. Und die Tendenz sei weiter steigend, wie die AG Pro Biosimilars schreibt.
Auch der Anteil der Biosimilars am Gesamtmarkt steigt weiter an. So lang der Biosimilaranteil im Bereich der täglichen Tagesdosen bei Adalimumab in der ersten Hälfte des Jahres 2020 zum Beispiel bei 61,5 Prozent, während das Originalbiologium Humira noch einen Anteil von 38,5 Prozent hatte.
Der Patentschutz lief bei Humira im Oktober 2018 ab. Der GKV-Umsatz betrug für die Adalimumabbiosimilars in der ersten Jahreshälfte 46 Prozent und für das Originalpräparat 54 Prozent. In diesen Werten sind die im Rahmen der Rabattverträge gewährten Rabatte nicht enthalten, da deren Höhe vertraulich ist.
Bei Infliximab lag der Anteil der Biosimilars im genannten Zeitraum bei den täglichen Tagesdosen bei 77,6 Prozent, während der Marktanteil des Originalpräparats noch bei 22,4 Prozent lag. Der GKV-Umsatz betrug bei den Biosimilars 76,4 Prozent und bei dem Originalpräparat 23,6 Prozent.
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