Politik

Bislang 175 Genehmigungen für den Import embryonaler Stammzellen

  • Dienstag, 12. März 2024
/solvod, stock.adobe.com
/solvod, stock.adobe.com

Berlin – Die deutschen Gesundheitsbehörden haben zwischen 2002 und 2022 insgesamt 175 Genehmigungen für die Einfuhr oder Verwendung von menschlichen embryonalen Stammzellen erteilt. Zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2021 seien 22 Genehmigungen für eine Einfuhr erteilt worden, heißt es in dem heute in Berlin veröffentlichten zehnten Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Stammzellgesetz.

Für Forscher in Deutschland ist die Verwendung von menschlichen embryonalen Stammzellen nach dem Embryonenschutzgesetz im Prinzip verboten. Das hatte zu Beginn des Jahrtausends zu erheblichen Protesten von Wissenschaftlern geführt.

2002 erlaubte der Bundestag daher einen begrenzten Import menschlicher embryonaler Stammzellen. Eine „Stichtagsregelung“ ermöglicht seitdem die Einfuhr von Stammzelllinien, die – nach einer weiteren Gesetzesreform – vor dem 1. Januar 2007 hergestellt wurden. Ausnahmegenehmigungen kann die Zentrale Ethikkommission für Stammzellenforschung (ZES) beim Robert-Koch-Institut (RKI) erteilen.

Die Stammzellenforschung liefert nach Einschätzung der Bundesregierung immer weitergehende Beiträge zum grundlegenden Verständnis in der Entwicklungsbiologie und innovative Erkenntnisse in der Medizin sowie für Behandlungsansätze. Es bestehe weiterhin großes Interesse an ihrer Verwendung in der Forschung, heißt es in dem Bericht.

Derzeit sind insgesamt rund 100 Arbeitsgruppen, die an rund 60 Universitäten, Universitätskliniken, Forschungsinstituten oder Unternehmen tätig sind, im Besitz jeweils wenigstens einer Genehmigung für die Einfuhr von solchen Stammzellen und deren Verwendung für Forschungszwecke.

Mit Stammzellen verbinden Forscher große Hoffnungen im Kampf gegen Krankheiten wie Diabetes, Parkinson oder gegen Querschnittslähmungen. Denn aus solchen Zellen, die noch nicht auf bestimmte Funktionen festgelegt sind, lassen sich möglicherweise gesundes Gewebe und Organe züchten.

Stammzellen entwickeln sich vor allem in der frühen Embryonalphase, aber auch in den Organen bereits geborener Menschen. Nach Einschätzung der Wissenschaftler können sich zumindest die embryonalen Stammzellen des Menschen in mehr als 200 Zelltypen verwandeln.

Die Zerstörung von Embryonen und damit die Gewinnung menschlicher embryonaler Stammzellen ist im deutschen Embryonenschutzgesetz verboten. Andere Länder sind da forschungsfreundlicher.

kna

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung