Bislang gut 1,7 Milliarden Euro für Bürgertests

Berlin – Seit dem Start der kostenfreien Corona-„Bürgertests“ im März hat der Bund dafür knapp 1,74 Milliarden Euro ausgegeben. Das geht aus aktuellen Zahlen des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) hervor.
Die Bundesregierung hatte im Februar auf vier Monate gerechnet zwischen 1,7 und 2,6 Milliarden Euro erwartet. Die Kosten bewegen sich also in der zuvor angenommenen Größenordnung. Die Vergütung der Bürgertests wird vom Bund erstattet.
Insgesamt belaufen sich die Kosten, die aus der mehrfach angepassten Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) resultieren, bislang auf rund 2,9 Milliarden Euro (Stand 15. Juni). Darin sind unter anderem die verpflichtenden PCR-Tests für Kontaktpersonen und PCR-Tests, die von niedergelassenen Ärzten im Rahmen der Krankenbehandlung veranlasst werden, enthalten. Die Kosten für diese Tests trägt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).
Betrachtet man die regionale Verteilung der bisherigen Bürgertestkosten nach KV-Bezirken, diese wickeln die Abrechnung ab, so ergibt sich ein differenziertes Bild.
Über die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) wurden 254 Millionen Euro abgerechnet, über die KV Bayerns 193 Millionen, die KV Berlin knapp 116 Millionen, die KV Brandenburg knapp 34 Millionen, die KV Bremen 3,9 Millionen, die KV Hamburg gut 48 Millionen, die KV Hessen knapp 150 Millionen, die KV Mecklenburg-Vorpommern 23,5 Millionen und über die KV Niedersachsen gut 122 Millionen Euro.
Über die KV Nordrhein wurden 294,5 Millionen Euro abgerechnet – damit belegt sie den Spitzenplatz. Die KV Rheinland-Pfalz reichte Kosten in Höhe von 72,5 Millionen Euro weiter, die KV Saarland 14,5 Millionen, die KV Sachsen 65,4 Millionen, die KV Sachsen-Anhalt 24,3 Millionen, die KV Schleswig-Holstein gut 31 Millionen, die KV Thüringen knapp 23 Millionen und die KV Westfalen-Lippe knapp 268 Millionen Euro.
Nach mehreren Betrugsvorwürfen bei der Abrechnung von kostenfreien Coronaschnelltests für alle Bürger leitete das BMG eine Reform des Systems ein. Ein in Abstimmung befindlicher Verordnungsentwurf sieht unter anderem gesenkte Abrechnungssummen und verschärfte Kontrollen vor.
Letzteres soll dem Entwurf zufolge hauptsächlich vom KV-System geleistet werden – Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und KVen lehnen dies aber mit Verweis auf mangelnde Umsetzungsmöglichkeiten und Rechtsunsicherheiten ab.
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