BKK Dachverband schlägt Fast-Track-Lösung für Methodenbewertung vor

Berlin – Die Betriebskrankenkassen (BKKen) haben einen Vorschlag vorgelegt, wie digitale Untersuchungs- und Behandlungsmethoden schneller die Methodenbewertung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) durchlaufen könnten.
Mit einer sogenannten Fast-Track-Lösung könnte eine befristete Zulassung zur ärztlichen Anwendung digitaler Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mittels einer zeitlich und räumlich limitierten Zulassung geeigneter, digitaler Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in Modellvorhaben, Selektivverträgen und der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung erfolgen, heißt es in einem Positionspapier.
Kern des Vorschlags soll den BKKen zufolge eine wissenschaftlich begleitete Evaluation neuer und eigens dafür geschlossener oder bereits bestehender Selektivverträge durch Unterstützung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sein. Das IQWiG soll die gewonnenen Daten zeitnah und in wiederkehrenden Intervallen analysieren.
Dadurch könne die Frage schnell beantwortet werden, ob eine Untersuchungs- und Behandlungsmethode geeignet sei, um sie mehr als 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten zur Verfügung zu stellen, ohne ihnen dabei Schaden zuzufügen, heißt es. Im Falle einer positiven Antwort sei „diese Untersuchungs- und Behandlungsmethode schnell in die Regelversorgung zu überführen“. Zusätzlich wird aus Sicht der BKKen damit die Grundlage geschaffen, dass über Selektivverträge bereits eine große Anzahl von Versicherten mit neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden behandelt werden kann.
Die BKKen schränken aber ein, dass über diesen Fast Track nicht jede Untersuchungs- und Behandlungsmethode erprobt werden könnte. Sie halten diesen Weg nur für neue medizinische Untersuchungs- und Behandlungsmethoden verbunden mit digitalen Medizinprodukten der Risikoklassen I, IIa und IIb für geeignet. Eine weitere, zwingende Voraussetzung einer Fast-Track-Erprobung sei eine Abschätzung des Gefährdungspotenzials.
„Unser Vorschlag verkürzt die Dauer der Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden um mehrere Jahre“, sagte Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbands. Durch eine schnelle Erprobung vielversprechender Methoden in der Versorgung ließen sich unter realen Bedingungen Daten erzeugen, um deren Evidenz beurteilen zu können.
Zudem sei die neue Methode über selektivvertragliche Regelungen rasch für Patienten direkt zugänglich. Es sei nun an der Politik, „konstruktive Vorschläge umzusetzen, statt bewährte subsidiäre Strukturen der gemeinsamen Selbstverwaltung zu zerschlagen.“
Bereits im Juni des vergangenen Jahres hatten die BKKen erste Vorschläge zur Weiterentwicklung der Methodenbewertung digitaler Untersuchungs- und Behandlungsmethoden vorgestellt. Hintergrund ist die Debatte über eine Beschleunigung der Methodenbewertung. Wie der BKK Dachverband schreibt, ist das zentrale Argument, dass die Dauer des Verfahrens der Methodenbewertung den Produktzyklen digitaler Innovationen nicht gerecht wird.
Gerade digitale Medizinprodukte seien veraltet, bevor sie Teil der Versorgung würden. Diskutiert würden daher Fast-Track-Lösungen, die einen schnelleren Zugang in die Regelversorgung ermöglichen. Kritiker von Fast-Track-Lösungen argumentierten hingegen, diese würden Patientensicherheit und -nutzen nicht ausreichend berücksichtigten.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: